Berlin Harte Fronten bei Erbschaftsteuer

Berlin · Kommende Woche läuft die Frist des Verfassungsgerichts für die Politik ab.

Eine knappe Woche vor Ablauf der letzten Frist des Bundesverfassungsgerichts für die Reform der betrieblichen Erbschaftsteuer sind die Fronten zwischen CDU, CSU und SPD weiter verhärtet. Eine Arbeitsgruppe, die vom Vermittlungsausschuss des Bundestags und des Bundesrats eingesetzt worden war, ging gestern ohne Ergebnisse auseinander. Eine Einigung wird nun am Montag in einer weiteren Arbeitsgruppensitzung angestrebt. Am Mittwoch soll der Vermittlungsausschuss die Einigung absegnen. Am Donnerstag soll der Bundestag die Reform beschließen, am Freitag der Bundesrat.

Bund und Länder hätten dann noch knapp die Frist eingehalten, die das Verfassungsgericht ihnen unlängst gegeben hatte. Die obersten Richter hatten die bisherigen Bedingungen für die Steuerbefreiung von Betriebserben bereits Ende 2014 als zu weitgehend verworfen und für eine Neuregelung eine Frist bis Ende Juni 2016 gesetzt. Weil diese Frist ergebnislos verstrichen war, hatte das Gericht angekündigt, sich Ende September erneut mit der Erbschaftsteuer zu befassen. Möglich wäre, dass es die Privilegien für Betriebserben dann ganz streicht - was für die Betroffenen erhebliche finanzielle Folgen haben könnte.

Union und SPD stehen daher unter großem Zeitdruck, doch noch eine politische Lösung zu finden. Zuletzt hatten die SPD-geführten Länder einen Zwölf-Punkte-Katalog mit Änderungsforderungen am Gesetzentwurf vorgelegt, den die Bundestagsfraktionen ausgehandelt hatten. Während vor allem die CSU auf großzügige Verschonungsregeln für Betriebserben pocht, warnen die SPD-Länder vor einer Überprivilegierung, die erneut in Karlsruhe scheitern könnte. Außerdem wollen sie die Bedingungen für die Verschonung zielgenauer fassen. Gestern hat es dem Vernehmen nach aber keine Annäherungen gegeben.

(mar)
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