Bochum Händler muss Schummel-VW nicht zurücknehmen

Bochum · Bochumer Richter macht Kunden wenig Hoffnung. Derweil drohen beim Rückruf neue Verzögerungen.

Das Urteil steht noch aus, doch was der Richter am Bochumer Landgericht zu sagen hatte, dürfte in Wolfsburg für Erleichterung gesorgt haben. Der Kunde eines Bochumer VW-Autohauses will die Rückgabe seines Fahrzeugs erzwingen, weil dieses mit manipulierter Software ausgerüstet ist, die in den USA im Herbst vergangenen Jahres den Abgas-Skandal ausgelöst hatte. Dadurch wird verschleiert, dass sein VW Tiguan deutlich mehr Stickoxid ausstößt als angegeben.

In einer ersten Einschätzung sieht Richter Ingo Streek jedoch keine so erheblichen Mängel, dass diese einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Der VW-Fahrer könne seinen Wagen nutzen, auch wenn er mehr Schadstoffe ausstoße, als der Kunde mit seinem grünen Gewissen vereinbaren könne, sagte der Richter. "Ich komme zu dem Ergebnis, dass die Pflichtverletzung der Beklagten nicht so erheblich ist, dass sie zum Rücktritt führt", betonte er. Die von VW gestartete Rückrufaktion, bei der die Mängel beseitigt werden, würde dann ausreichen.

In Deutschland drohen zahlreiche ähnliche Verfahren - wie viele genau, konnte ein Volkswagen-Sprecher auf Anfrage nicht sagen, da sich diese in der Regel gegen selbstständige Händler richteten. Der Ausgang des Verfahrens in Bochum dürfte daher aufmerksam verfolgt werden.

Unklar ist jedoch, ob in Bochum am Ende überhaupt ein Urteil gefällt wird. Der VW-Kunde, ein Geschichtsprofessor, und das Autohaus wollen einen Vergleich versuchen. Der Anwalt des Autohauses bot an, dass der Händler den Wagen im Rahmen des Kaufs eines Neufahrzeuges zu einem "marktgerechten Preis" zurücknimmt.

Gelingt die Einigung nicht, will der Richter am 16. März eine Entscheidung verkünden. Sollte sie gegen seinen Mandanten ausfallen, will Kläger-Anwalt Dietrich Messeler die nächste Instanz anrufen. Der VW-Händler dürfte im entgegengesetzten Fall ähnlich verfahren - immerhin haben weder die Händler noch der VW-Konzern ein Interesse daran, dass Tausende Kunden ihre Autos zurückgeben. VW hatte stets betont, dass kein Anspruch auf Rücknahme bestehe, sondern lediglich ein Anspruch auf Nachbesserung. Letztlich könnte der Fall daher sogar vor dem Bundesgerichtshof landen.

Ob in dieser Woche tatsächlich - wie zunächst angekündigt - mit dem Rückruf des VW Passat begonnen wird, ist derweil unklar. Eine Genehmigung für den Rückruf gibt es laut Kraftfahrtbundesamt noch immer nicht. "Wir hoffen, dass er zeitnah erfolgt", sagt ein VW-Sprecher. Insgesamt muss Volkswagen allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Fahrzeuge überarbeiten.

(frin)
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