Umstrittenes Abkommen Gutachten: Ceta-Zusatzerklärung bedeutungslos

Berlin · Durch die von der EU und Kanada zusätzlich geplante "gemeinsame Auslegungserklärung" zum Freihandelsabkommen Ceta können wesentliche Kritikpunkte an dem umstrittenen Pakt nicht ausgeräumt werden.

 Eine Demonstration in Polen am 15. Oktober gegen Ceta.

Eine Demonstration in Polen am 15. Oktober gegen Ceta.

Foto: rtr, KP//FL

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will dem vorläufigen Inkrafttreten von Ceta zum 1. Januar 2017 bereits am Dienstag im EU-Handelsministerrat zustimmen. Am 27. Oktober soll das Abkommen dann auf einem EU-Kanada-Gipfel endgültig beschlossen werden. Auf einem SPD-Konvent hatte Gabriel Mitte September Rückendeckung für seinen Pro-Ceta-Kurs erhalten.

Gabriel hatte die Delegierten unter anderem mit der zusätzlichen Auslegungserklärung überzeugt. In dieser Erklärung werden umstrittene Teile des Vertragstextes interpretiert. Dies gilt etwa für die Möglichkeit von Investoren, gegen Staaten vor einem Investitionsgericht Schadenersatz einzuklagen, wenn sie Investitionen durch Regeländerungen behindert sehen. Durch die Zusatzerklärung könne aber "keine Änderung einzelner Vorschriften oder Vertragsinhalte herbeigeführt werden", schreibt Jurist Krajewski.

"Die Bewertung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Die hektischen Rettungsversuche von Herrn Gabriel für Ceta sind auf ganzer Linie unglaubwürdig", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. "Gabriels nachträgliche Erklärung zu Ceta entpuppt sich immer mehr als Luftnummer", fügte Grünen-Expertin Katharina Dröge hinzu. "Die Kurzbewertung von Professor Krajewski macht deutlich: Gabriels Nachbesserungen sind unverbindlich und stecken voller nichtssagender Phrasen."

(mar)
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