Karlsruhe Griechenland-Anleger scheitern

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof nennt den Schuldenschnitt von 2012 einen hoheitlichen Akt des Krisenlandes in Südeuropa. Es gilt also die Immunität des Staates. Investoren müssten in Griechenland klagen.

Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen. Das scheitert schon an der Zuständigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Pilotverfahren entschied. Mit einem Schuldenschnitt hatte das pleitebedrohte Land Anfang 2012 seine Schuldenlast verringern wollen. Für die privaten Gläubiger bedeutete das den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa halb so viel wert waren. Als dafür maßgebliche Hoheitsakte bewerteten die Karlsruher Richter ein Gesetz des Athener Parlaments und einen Ministerratsbeschluss. Damit greift der Grundsatz der Staatenimmunität. Solche Akte dürfen nicht von Gerichten eines anderen Staates überprüft werden (Az: VI ZR 516/14).

Dem zuständigen Senat liegen eine ganze Reihe ähnlicher Klagen vor, über die die Vorinstanzen mal so und mal so entschieden hatten. Den enttäuschten Anlegern, die auf eine Entschädigung gehofft hatten, bleibt nun nur der Gang vor die griechischen Gerichte. Ihr Anwalt hatte vorgebracht, dass die Vergabe von Schuldverschreibungen durch einen Staat zunächst einmal ein privatrechtliches Geschäft sei. Aus Sicht der Richter kommt es aber nur auf die Natur der Handlung an, über die die Parteien streiten.

Das griechische Parlament hatte mit einem im Februar 2012 beschlossenen Gesetz die Grundlage für den Schuldenschnitt geschaffen. Später stimmten die Gläubigerversammlungen dem Umtausch der Anleihen mehrheitlich zu. Der Athener Ministerrat wiederum erklärte diese Entscheidungen für allgemeinverbindlich. Für die Anleger, die nicht mit dem Schuldenschnitt einverstanden waren, hätte das Votum der Mehrheit ohne diesen Ministerratsbeschluss gar keine Wirkung gehabt, begründeten die Richter ihr Urteil. Der Umtausch der griechischen Anleihen in den Depots der Kläger sei dann nur eine Folge der sich daraus ergebenden Rechtslage gewesen, so der BGH.

Derweil hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Erwartungen der griechischen Regierung an eine Schuldenerleichterung im Gegenzug für Reformen gedämpft. Er habe keine richtigen Argumente für die deutsche Öffentlichkeit, Schuldenerleichterungen in den Fokus der Diskussionen zu rücken, sagte Schäuble. Griechenland ist für die kommenden Jahre weitgehend davon befreit, Kredite an die Euro-Länder zurückzuzahlen. Ein nominaler Schuldenschnitt wurde bei den Vereinbarungen zwischen der Regierung in Athen und den Geldgebern im Sommer des vergangenen Jahres aber ausgeschlossen. Stattdessen wären finanzielle Entlastungen über einen längeren Aufschub der Rückzahlungen sowie niedrigere Zinssätze eine denkbare Alternative.

Schäuble rechnet mit einem Abschluss einer nächsten Überprüfung der griechischen Reformmaßnahmen durch die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und den Internationalen Währungsfonds (IWF) bis zum griechisch-orthodoxen Osterfest Ende April.

(dpa)
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