Braunschweig Gillette punktet im Rasierer-Krieg gegen Wilkinson

Braunschweig · Das Braunschweiger Landgericht hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten Gillette herzustellen.

Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, urteilte das Gericht gestern. Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben. Im Handel noch vorhandene Ware muss jedoch nicht zurückgerufen werden. Der Rasiererhersteller Wilkinson hatte vor kurzem Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen. Die Klingen wurden laut Gericht in Drogeriemarktketten deutlich günstiger angeboten.

(dpa)
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