Stuttgart Gericht stärkt Rechte der Bausparer

Stuttgart · Bausparkasse Wüstenrot darf einer Langzeitsparerin nicht einfach kündigen.

Erstmals hat eine Bausparkasse im Streit um gut verzinste Sparverträge in der zweiten Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Kündigung eines mit drei Prozent verzinsten Vertrags durch die Bausparkasse Wüstenrot aus dem Jahr 1978 sei unberechtigt gewesen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Aktenzeichen 9 U 171/15). Das Urteil im Berufungsverfahren war eine Überraschung, nachdem Wüstenrot in erster Instanz recht bekommen hatte. Zudem hatten andere OLG -Koblenz, Celle, Hamm, München - zugunsten der Bausparkassen entschieden.

Das OLG Stuttgart fuhr nun eine ganz andere Linie. Der strittige Bausparvertrag war seit 1993 zuteilungsreif. Die Sparerin hätte also ein Darlehen in Anspruch nehmen können, was sie nicht tat. Knackpunkt im Streit ist eine Art Sonderkündigungsrecht (Paragraf 489 BGB), bei dem ein Darlehensnehmer zehn Jahre nach Empfang der vollständigen Leistung einen Vertrag kündigen kann. In der Sparphase eines Bausparvertrags sehen sich die Finanzinstitute als Darlehensnehmer, die Geld vom Kunden bekommen.

In dem strittigen Fall ging es um eine Bausparsumme von 40.000 Mark (etwa 20.500 Euro), von denen die Sparerin 15.000 Euro als Guthaben einzahlte, dann aber mit den Einzahlungen aufhörte. Der Richter bemängelte, dass die Kasse der Sparerin nicht längst gekündigt habe, als die Einzahlungen aufgehört hatten. Dadurch habe es das Geldinstitut zugelassen, dass der Vertrag ruhe. Da es das getan habe, könne sich die Bausparkasse nicht später auf ein gesetzliches Kündigungsrecht berufen, so der Richter.

Ein Sprecher der Privaten Bausparkassen sagte, man halte an der Auffassung fest, dass die Kündigungen grundsätzlich rechtmäßig seien. Ein Wüstenrot-Vertreter erklärte, man werde das Urteil prüfen. Ob das Finanzinstitut in Revision geht, ist offen. Geschieht dies, müsste der Bundesgerichtshof eine Entscheidung fällen. Der Anwalt der Klägerin, Filippo Siciliano, bezeichnete das Urteil als "absolut richtig".

Seit 2015 sind deutsche Gerichte mit einer Klagewelle gegen die Kündigung von Bausparverträgen beschäftigt. Von den etwa 200 Urteilen an Amts- und Landgerichten gingen nach Angaben des Verbands der Privaten Bausparkassen etwa 90 Prozent zugunsten der Geldinstitute aus. Die Vergleiche, in denen die Bausparkassen den Kunden weit entgegenkommen, sind aber nicht inbegriffen.

(dpa)
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