Berlin Gericht rüffelt Facebook wegen Datenschutz

Berlin · Facebook darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das Landgericht Berlin droht dem Internetkonzern mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin hervor, das gestern veröffentlicht wurde (Az. 16 O 341/15). Zudem monierten die Richter die vorformulierte Einwilligungserklärungen, nach denen Facebook Namen und Profilbild der Nutzer für kommerzielle Zwecke verwenden und deren Daten in die USA weiterleiten darf, heißt es im Urteil. Facebook war vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verklagt worden. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen dem US-Konzern nun Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Facebook Berufung einlegte. Der Konzern verwies darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 sehr verändert hätten. Außerdem nehme man in diesem Jahr angesichts bevorstehender Gesetzesänderungen auch weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vor.

Die Verbraucherschützer hingegen begrüßten das Urteil: "Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren", sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. "Das reicht für eine informierte Einwilligung nicht aus." Der Bundesverband hatte sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Diese Voreinstellungen wurden nun vom Landgericht für rechtswidrig erklärt.

Insgesamt erklärte das Berliner Landgericht fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen würden. Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. Dort, im Kleingedruckten, müssen sich die Facebook-Anwender bislang damit einverstanden erklären, dass der Konzern die Namen und das Profilbild der Nutzer "für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte" einsetzen und deren Daten in die USA weiterleiten darf. Mit solchen vorformulierten Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden, heißt es in dem Urteil.

Auch das Verbot der Vorschrift, wonach sich Facebook-Anwender bei dem Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen, begrüßten der VZBV: "Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen", sagte Heiko Dünkel. Das schreibe das Telemediengesetz vor. Nach Auffassung des Landgerichts war die Klarnamenpflicht schon deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.

Das Gericht widersprach in seinem Urteil allerdings der Einschätzung des VZBV, wonach der Werbespruch "Facebook ist kostenlos" irreführend sei. Der Bundesverband hatte argumentiert, die Anwender bezahlten die Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Die Richter hielten die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen.

Eine Facebook-Sprecherin erklärte, man arbeite hart daran, sicherzustellen, dass die Richtlinien eindeutig und einfach zu verstehen seien und dass die angebotenen Dienste vollumfänglich in Einklang mit geltenden Gesetzen stünden.

(dpa/rtr)
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