Leipzig Gericht pocht auf Tarifbindung im Handwerk

Leipzig · In einem Streit über Tarifbindung hat das Bundesverwaltungsgericht die Position von Handwerkskammern gestärkt. Handwerksinnungen dürften nicht gegen den Willen der zuständigen Kammer einzelne Mitgliedsbetriebe auf deren Wunsch aus der Tarifbindung entlassen, entschieden die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig. "Die Handwerksordnung verleiht Innungen die Befugnis, Tarifverträge abzuschließen, damit in dem durch kleine Betriebe geprägten Bereich des Handwerks für sämtliche Innungsmitglieder eine tarifliche Ordnung hergestellt werden kann", betonte das Gericht.

Falls einzelne Mitglieder ausscherten, wäre dieses Ziel aber gefährdet (BVerwG 10 C 23.14). Die klagende Handwerksinnung wollte in ihrer Satzung festlegen, dass Mitglieder die Tarifverträge für sich ausschließen und damit Löhne frei verhandeln können. Das lehnte die zuständige Handwerkskammer ab.

(dpa)
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