Gelsenkirchen Gericht kippt Prämie für Austritt aus Gewerkschaft

Gelsenkirchen · Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern keine Prämien für einen Gewerkschaftsaustritt zahlen. Das hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen gestern entschieden. Im konkreten Fall hatte das Reinigungsunternehmen Stölting Care & Service GmbH seinen Mitarbeitern ein "Kopfgeld" von 50 Euro angeboten, falls sie ihren Mitgliedsausweis bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt abgäben. Laut Urteil war dieses Vorgehen klar rechtswidrig.

(AZ: 3 GA 3/16) Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einem "massiven Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit". Stölting hatte im Februar rund 200 Reinigungskräfte angeschrieben, die in zwei Gelsenkirchener Krankenhäusern eingesetzt sind. Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, dass es vorgefertigte Kündigungsschreiben gebe, die im Büro des Arbeitgebers abgeholt werden könnten.

(dpa)
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