Köln Gericht erklärt Tagesschau-App für unzulässig

Köln · Das Oberlandesgericht Köln hat die Tagesschau-App für unzulässig erklärt. Das App-Angebot vom 15. Juni 2011, um das es konkret in dem Verfahren ging, sei presseähnlich und verstoße damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag, urteilten die Richter.

Sie untersagten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die App in dieser Form weiter zu verbreiten. Revision wurde nicht zugelassen. Damit gab das Gericht mehreren Tageszeitungsverlagen Recht, die 2011 Klage gegen den NDR eingereicht hatten, der für die Tagesschau-App zuständig ist. Die Verlage sahen in der App unlauteren Wettbewerb.

(epd)
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