Hamm Gericht: Bahnlärm liegt über Grenzwerten

Hamm · Anwohner und Bahn schließen vor dem OLG Hamm einen Vergleich aus. Nun geht es vor den Bundesgerichtshof.

Harte Fronten im Streit um Bahnlärm an Güterstrecken im Ruhrgebiet. Nach Ankündigung der Prozessbeteiligten wird der Konflikt voraussichtlich erst vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden. Schon zum Beginn der Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm schlossen beide Streitparteien gestern einen Vergleich aus. Sie kündigten an, das Grundsatzproblem höchstrichterlich auf Bundesebene klären zu lassen.

Der Streit dreht sich um die Frage, wie die Bahn - genaugenommen die Tochtergesellschaft DB Netz - mit der Gesundheitsgefährdung durch Lärm von Anwohnern umgehen muss. Die Kläger wohnen in Herten nur wenige Meter entfernt von der seit 1905 betriebenen Strecke. Seit 1912 besteht die Verbindung aus zwei Gleisen. Nach Auskunft der Anwohner wird die Verbindung seit rund zehn Jahren auch an Wochenenden und in der Nacht befahren. Das bestreitet die Bahn auch nicht: "Alle 20 Minuten fährt in der Nacht ein Zug vorbei."

Die Bahn widerspricht aber, wenn es darum geht, wie sich die Benutzung der Strecke geändert hat. Das wiederum ist wichtig für das Urteil. Das Gericht betonte, dass die Lärmbelastung der Anwohner besonders in der Nacht über den zulässigen Grenzwerten liege. Die Richter forderten die Bahn-Vertreter auf, nachzuweisen, wie sich die Taktung der Güterzüge in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat. Die Anwohner beklagen eine Zunahme der Züge an den Wochenenden und in der Nacht.

In der ersten Instanz hatten die Kläger vom Landgericht Bochum nur passiven Schallschutz zugesprochen bekommen. Demnach muss die Bahn Kosten für Schallschutzfenster und Dämmung übernehmen. Aktive Maßnahmen wie Schallschutz-Wände sah jedoch auch das erstinstanzliche Gericht als unwirtschaftlich an. Die Bahn war dennoch gegen das Urteil in Berufung gegangen, die Kläger schlossen sich an.

"Der Bund als Besitzer schaut auf dieses Verfahren. Wir befürchten natürlich einen Domino-Effekt", sagte ein Vertreter der Bahn-Tochter. Denn auch an anderen Strecken, etwa an der Betuwe-Linie oder der Strecke "Eiserner Rhein", könnte es zu Klagen kommen. Mit einer schnellen Entscheidung aus Hamm ist unterdessen nicht zu rechnen. Die Richter zeigten beiden Seiten zu viele offene Fragen auf.

(dpa)
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