Leipzig/Hürth Gericht: Amprion muss bei Stromtrasse nachbessern

Leipzig/Hürth · Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für Teile einer vom Netzbetreiber Amprion geplanten Höchstspannungs-Stromleitung im Rheinland für rechtswidrig erklärt. Die Bezirksregierung Köln muss nun die Trassenführung nahe der Stadt Hürth neu prüfen. Geklagt hatten Anwohner und die Stadtwerke Hürth (Az.: BVerwG 4 A 5.17). Amprion teilte mit, der Bau der Leitung werde durch das Urteil nicht verzögert. Die Beanstandungen bezögen sich auf einen späteren Bauabschnitt.

Die schon begonnenen Arbeiten an den Enden der Leitung würden fortgesetzt, erforderliche Unterlagen neu eingereicht. Um Netzengpässe zu beseitigen, will Amprion eine bestehende Leitung zwischen Rommerskirchen und Bornheim bei Bonn ausbauen. Dazu sollen 206 Strommasten durch 115 höhere ersetzt werden, an denen stärkere Leitungen montiert werden können. Dies sei von großer Bedeutung für den Stromtransport von Nord- nach Süddeutschland.

(dpa)
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