Höhe Hürden für Verbot Land für Land gegen Gentechnik

Berlin · Deutschland soll nach dem Willen von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) zwar flächendeckend frei von gentechnisch veränderten Pflanzen bleiben, doch ein bundesweites Verbot enthält seine gerade fertiggestellte Gentechnik-Gesetzesnovelle ausdrücklich nicht.

Diese Lebensmittel sind genmanipuliert
Infos

Diese Lebensmittel sind genmanipuliert

Infos
Foto: shutterstock/ Guzel Studio

"Die Landesregierungen werden ermächtigt ..., den Anbau eines gentechnisch veränderten Organismus ... zu beschränken oder zu untersagen", heißt es in dem Entwurf, der sich seit Montag in der regierungsinternen Abstimmung befindet und unserer Redaktion vorliegt.

Darüber hinaus muss nach Schmidts Vorstellungen eine Reihe von Hürden genommen werden, damit ein solches Verbot in einem Bundesland durchgesetzt werden kann. So müsse es im Einklang mit EU-Vorgaben stehen, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein und sich auf "zwingende Gründe" stützen. Dabei wird unter anderem Bezug zu umweltpolitischen oder agrarpolitischen Zielen, Bodennutzungen und der Wahrung der öffentlichen Ordnung genommen.

Andere, vorwiegend SPD-regierte Ministerien fürchten als Ergebnis einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in Deutschland. Dagegen weist das Agrarministerium darauf hin, dass sämtliche Bundesländer ein Verbot von Gentechnik-Pflanzen anstreben und es nun darum gehe, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, da es sich bei den Verboten um Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie in die Verkehrsfreiheit des EU-Binnenmarktes handele. Dies sei durch eine bundesweite Regelung weniger überzeugend zu belegen als durch einzelne länderspezifische Verbote, die sich auf die Bedingungen in der jeweiligen Region bezögen.

Wie Verbraucher Gentechnik erkennen
Infos

Wie Verbraucher Gentechnik erkennen

Infos
Foto: dpa, Patrick Pleul
Bundestagswahl 2013: Die Wahlaussagen zum Verbraucherschutz
Infos

Bundestagswahl 2013: Die Wahlaussagen zum Verbraucherschutz

Infos
Foto: dpa, Andrea Warnecke

Das Rahmengesetz beschränkt das Verbot auf den professionellen Anbau. Anpflanzungen "zugelassener gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken" sind nach diesem Gesetz weiter möglich. Die Länder haben nach dem Entwurf ausdrücklich auch die Möglichkeit, einzelne Verbote oder Beschränkungen aufgrund künftiger neuer Erkenntnisse wieder rückgängig zu machen.

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort