Düsseldorf Gehälter der NRW-Sparkassenchefs steigen weiter

Düsseldorf · Um die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden von deutschen Sparkassen herrscht stets Aufregung. Manche können es nicht nachvollziehen, dass die Spitzenmanager der öffentlich-rechtlichen Institute in großen Teilen mehr verdienen als beispielsweise die Bundeskanzlerin. Und so kann man getrost davon ausgehen, dass auch über die jüngsten Zahlen zu den Bezügen wieder ausgiebig diskutiert werden wird. Denn die Gehälter der Sparkassenchefs in Nordrhein-Westfalen sind nach Recherchen des "Handelsblatt" im vergangenen Jahr im Schnitt erneut stärker gestiegen als die Tarifgehälter der Angestellten.

Während die durchschnittliche Vergütung der Chefs der 105 NRW-Sparkassen um rund 4,1 Prozent gewachsen sei, habe die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst bei drei Prozent gelegen, heißt es in dem Bericht. Der Durchschnittsverdienst der Topmanager habe im vergangenen Jahr rund 352.000 Euro betragen. Zum Vergleich: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe etwa 220.000 Euro bekommen. Die meisten Sparkassenchefs verdienen demnach auch weitaus mehr als Oberbürgermeister, die bei den Stadtsparkassen in der Regel die Vorsitzenden im jeweiligen Verwaltungsrat sind, also die Rolle eines Chefkontrolleurs übernehmen. Spitzenverdiener ist mit 867.900 Euro der Chef der Kreissparkasse Köln, Alexander Wüerst. Sein Gehalt ist den Angaben zufolge im Vergleich zum Jahr 2013 um 7,9 Prozent gestiegen.

Hintergrund der Berechnung seien die von den Instituten vorgelegten Abschlüsse, in denen die nordrhein-westfälischen Sparkassen die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen müssten. Mittlerweile hätten 102 von 105 Sparkassen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland ihre Vorstandsverdienste offengelegt. Zwei weitere Sparkassen hätten die Vorlage bereits angekündigt. Einzige "Vollverweigerin" sei derzeit noch die Sparkasse Fröndenberg (Sauerland). Laut Gesetz müsse nun der Träger der Sparkasse auf eine Offenlegung der Bezüge "hinwirken". Bestraft werden könnten Verweigerer jedoch nach geltendem Recht nicht.

(gw/dpa)
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