Analyse Gabriel warnt Karlsruhe vor Nein zu Ceta

Berlin/Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute über die Verfassungsbeschwerden Zehntausender Bürger gegen das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. In der mündlichen Verhandlung warb der Wirtschaftsminister für das vorläufige Inkrafttreten.

Analyse: Gabriel warnt Karlsruhe vor Nein zu Ceta
Foto: dpa, rje kno jai

Für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) steht vor dem Verfassungsgericht heute auch persönlich viel auf dem Spiel: Der SPD-Vorsitzende hat sich hinter das umstrittene europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta gestellt und es auf einem SPD-Konvent Mitte September gegen viele parteiinterne Kritiker erfolgreich verteidigt. Sollte Ceta nun vor dem Verfassungsgericht doch noch scheitern, wäre das nicht nur für die EU, sondern auch für Gabriel persönlich eine Blamage. Der Schaden für die EU wäre "gigantisch", so Gabriel in Karlsruhe, sollte das Gericht gegen Ceta urteilen. "Ich mag mir gar nicht vorstellen, was das für Europa bedeuten könnte", sagte er. Niemand werde mehr Vertrauen in die Vertragsfähigkeit der EU haben.

Um das zu verhindern, ist Gabriel gestern selbst nach Karlsruhe zur mündlichen Verhandlung gereist. Die Richter unter Leitung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle müssen innerhalb von 24 Stunden über mehrere Eilanträge von Ceta-Gegnern entscheiden. Heute um 10 Uhr wollen sie ihr Urteil verkünden.

Dem Gericht liegen vier Verfassungsbeschwerden vor, von denen zwei die größten sind, die jemals in der Geschichte der Bundesrepublik eingereicht wurden. Das Aktionsbündnis "Nein zu Ceta" der Nichtregierungsorganisationen Foodwatch, Campact und "Mehr Demokratie" hat über 125.000 Mitkläger mobilisiert. Die Musiklehrerin Marianne Grimmenstein aus Nordrhein-Westfalen konnte 68.000 Klage-Vollmachten organisieren.

Das Handelsabkommen soll bereits am 27. Oktober bei einem Gipfeltreffen zwischen der EU und Kanada unterzeichnet werden. Vorgesehen ist, dass weite Teile von Ceta nach der Zustimmung des EU-Parlaments schon Anfang 2017 in Kraft treten, bevor die nationalen Parlamente das Abkommen ratifiziert haben. Schon kommende Woche, am 18. Oktober, sollen die EU-Handelsminister, darunter Gabriel, diesem Verfahren zustimmen.

Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die Bundesregierung so verfahren darf - obwohl der Bundestag Ceta noch gar nicht ratifiziert hat. In dem Eilverfahren geht es für die Richter vor allem darum herauszufinden, ob Deutschland nach der Unterzeichnung von Ceta überhaupt wieder aus dem Vertrag herauskäme, sollte es im Bundestag keine Mehrheit für Ceta geben.

Der Vertrag soll die Zölle und andere nichttarifäre Handelshemmnisse zwischen der EU und Kanada senken. Er gilt als Vorbild für das geplante, noch umstrittenere Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Gegner der Abkommen befürchten, dass dadurch Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzstandards der EU unterlaufen werden könnten.

Die Kläger halten Ceta für verfassungswidrig, weil es das Demokratieprinzip verletze. So solle künftig ein Hauptausschuss, der mit der Auslegung und Weiterentwicklung des Abkommens beauftragt wird, Ceta ohne erneute Zustimmung der nationalen Parlamente verändern können. Dadurch würden diese entmachtet, so die Kläger.

Ihr zweiter Kritikpunkt ist die im Ceta-Vertrag vorgesehene Einrichtung einer neuen Gerichtsbarkeit, eines Investitionsschutzgerichts, vor dem Unternehmen Schadenersatz gegen Staaten einklagen können, wenn sie ihre geplanten Investitionen behindert sehen. Solche Gerichte sind in internationalen Handelsabkommen üblich, doch durch Ceta und TTIP ist eine breite Öffentlichkeit auf sie aufmerksam geworden. Tatsächlich sind kostenträchtige Klagen gegen Staaten durch Konzerne dadurch häufiger geworden. Die Kläger argumentieren, aus Angst vor solchen Klagen könnten Staaten vor Regulierungen künftig zurückschrecken.

Bemerkungen Voßkuhles deuteten gestern darauf hin, dass Karlsruhe die Eilanträge abweisen wird und damit den Weg zur Vertragsunterzeichnung frei macht. Allerdings sagt das noch nichts darüber, wie Karlsruhe später über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden entscheiden wird. Das Gericht könnte hier Bedingungen formulieren, unter denen Ceta nicht gegen das Grundgesetz verstieße. Wie sie aussehen könnten, blieb gestern offen.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort