Berlin Fünf Folgen des Brexit für Tausende Firmen

Berlin · Die britische Außenhandelskammer in Berlin hat vor "vielfältigen und schwerwiegenden Auswirkungen" gewarnt, die mit dem Brexit auf Unternehmen im deutsch-britischen Geschäft zukommen. Betroffen sind rund 2500 deutsche Unternehmen in Großbritannien und etwa 1200 britische Firmen mit zusammen 620.000 Mitarbeitern. Sie sollten jetzt mögliche Risiken gründlich prüfen und ihr Unternehmen schützen. Fünf Bereiche seien besonders betroffen:

EU-Finanzlizenz Weil sie einen "Europäischen Pass" bekommen, können Finanzdienstleister derzeit nach der Zulassung in einem Mitgliedsstaat auch in anderen tätig werden. Nach dem Brexit müssen sie sich entscheiden, ob sie in London oder Frankfurt ihren Sitz nehmen, da Großbritannien dann zum Drittstaat wird. EU-weite Lizenzen scheiden aus.

Warenverkehr Noch offen ist, ob in einem Land zugelassene Waren problemlos im anderen verkauft werden können oder ob erst aufwändige Verfahren anstehen. Die Kammer lehnt solche Verfahren ab und fürchtet, dass dann auch deutsche CE-Kennzeichen in Großbritannien nicht mehr akzeptiert würden.

Datenschutz Mit einem EU-Austritt gehören die Briten auch nicht mehr zum EU-Datenschutzrecht, sondern werden zu einem "unsicheren Drittstaat". Schon abgeschlossene datenschutzrechtliche Verträge müssen nachgebessert werden. Es drohen hohe Bußgelder, wenn der sichere Umgang mit Daten nach dem Standard der Europäischen Union nicht garantiert ist.

Gesellschaftsrecht Das Erlöschen der Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass europäische Aktiengesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich ihre rechtliche Grundlage verlieren. Die bislang beliebte UK Ltd. mit Verwaltungssitz in einem anderen EU-Land muss ihre Rechtsform ändern. Auch andere grenzüberschreitende Verschmelzungen sind ausgeschlossen.

Steuern Vielfältige Auswirkungen hätte ein Brexit auch auf die Besteuerung der Unternehmen. So fielen vermutlich alle Begünstigungen bei der Quellensteuer für Ausschüttungen im Konzern weg. Ähnliches gälte für die Quellensteuer auf Zins- und Lizenzzahlungen.

(RP)
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