Düsseldorf Flughafen-Anwohner blitzt im PFT-Streit vor Gericht ab

Düsseldorf · Wenig Hoffnung machte das Düsseldorfer Landgericht gestern einem Flughafen-Anwohner und dessen Millionenklage gegen den Airport. Der 62-Jährige beklagt, durch Belastung des Grundwassers und dadurch auch seines Grundstücks mit der krebserregenden Industrie-Chemikalie PFT (perfluorierte Tenside) sei seine Immobilie im Norden Düsseldorfs im Wert von rund vier Millionen Euro trotz Landschaftsschutzgebiet und seltenem Baumbestand "unverkäuflich", also wertlos. Zwei Kaufinteressenten seien bereits abgesprungen, als sie von der PFT-Belastung erfahren hätten. Als Verursacher dafür hat der Kläger den Düsseldorfer Flughafen ausgemacht.

Die seit 2007 verbotene Chemikalie war bis dahin völlig legal im Löschschaum enthalten und könnte so ins Grundwasser gelangt sein, so der Kläger. Der Flughafen wies jede Einigung sowohl grundsätzlich als auch von der Höhe her zurück. Beobachter vermuten, dass jedes Signal des Airports in diese Richtung eine Welle weiterer Forderungen von anderen Grundstückseigentümern zur Folge haben könnte.

Ein Flughafen-Anwalt betonte, die PFT-Belastung läge selbst bei 290 Nanogramm pro Liter noch unter dem zugelassenen Grenzwert für Trinkwasser, der bei 300 Nanogramm liege. Der Kläger geht dagegen von einem Grenzwert von hundert Nanogramm aus. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts ließ anklingen, dass trotz PFT-Belastung weder von einem "nahezu wertlosen" Grundstück auszugehen sei noch von einer fundierten Klage. "Wir sehen Ihren Schaden", ließen die Richter den Kläger wissen. Ob er aber den Flughafen dafür haftbar machen oder zur Verantwortung ziehen könne, sei zweifelhaft. Mit einem Urteil wird Anfang August gerechnet.

(wuk)
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