Düsseldorf Firmen dürfen Werksfeuerwehr nicht privatisieren

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalens Unternehmen dürfen künftig ihre Werksfeuerwehr nicht privaten Anbietern übertragen. "Es bleibt dabei, dass Angehörige der Werksfeuerwehren Betriebszugehörige sein müssen", sagte Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Dies garantiere, dass Ehrenamtliche mit der Sicherheit in einen Einsatz gehen können, keine Nachteile im Fall einer Verletzung erleiden zu müssen. Die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen haben die geplante Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzrechts in diesem Punkt geändert.

Ursprünglich hatte es in dem Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel gegeben. Das neue Gesetz soll das Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung Nordrhein-Westfalen (FSHG) ablösen. Für Unternehmen wie die Chemiekonzerne Solvay und Currenta in NRW, die jetzt schon auf private Feuerwehren zurückgreifen, stellt sich nun die Frage, ob sie daran festhalten dürfen. Dies wäre nach Einschätzung von Beobachtern wohl gerichtlich zu klären.

(kib)
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