Neue Studie Viele Minijobber bekommen keinen Mindestlohn

München · Viele Minijobber in Deutschland erhalten einer Studie zufolge nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht. Teilweise würden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt.

 Der Mindestlohn stieg Anfang 2017 auf 8,84 Euro.

Der Mindestlohn stieg Anfang 2017 auf 8,84 Euro.

Foto: dpa, jbu nic kde

Dies geht aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, aus der die "Süddeutsche Zeitung" am Montag zitierte.

Demnach bekam 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt; mittlerweile beläuft er sich auf 8,84 Euro.

"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert laut "SZ" fest. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar "noch längst nicht flächendeckend angewendet".

Jeder fünfte Minijobber verdient weniger als 5,50 Euro die Stunde

Es habe offensichtlich "zahlreiche Verstöße von Arbeitgebern" gegeben, heißt es darin. Im Ergebnis habe sich die Lohnsituation für Minijobber nur "partiell verbessert": 2014 vor dem Mindestlohn hätten etwa 60 Prozent der erfassten Minijobber weniger als 8,50 Euro verdient, 2015 nach der Rechtsänderung sank der Anteil nur leicht auf etwa die Hälfte. Teilweise würden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekomme etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.

Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000.

Die WSI-Forscher hatten sich auf Menschen konzentriert, für die der Minijob den Haupterwerb darstellte. Berufe wie Friseur oder Zeitungszusteller, in denen der Mindestlohn im Übergang legal unterschritten werden durfte, wurden bei der Auswertung bereits herausgerechnet, heißt es in der Mitteilung.

Ein Sprecher der Minijob-Zentrale appellierte an die Arbeitgeber, die gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Mindestlohns einzuhalten: "Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld gelten auch für Minijobber", sagte er. Auch die Arbeitnehmer sollten sich besser über ihre Rechte informieren.

(das/AFP/dpa)
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