Nach Verfassungsgerichtsurteil Eigentümer fordern Einfrieren der Grundsteuer auf Stand von 2017

Berlin · Die Hauseigentümer haben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer verlangt, die sich am Aufkommen des Jahres 2017 in Höhe von 14 Milliarden Euro orientiert.

 Ein Grundsteuerbescheid (Symbolfoto).

Ein Grundsteuerbescheid (Symbolfoto).

Foto: dpa

"Die Reform der Grundsteuer muss aufkommensneutral ausfallen. Dabei muss der Maßstab höchstens das Aufkommen des vergangenen Jahres sein - und nicht 2019 oder gar 2024", sagte der Präsident des Verbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. "Das alles bedeutet nicht, dass eine höhere Belastung im Einzelfall ausgeschlossen werden kann. Steuererhöhungen müssen aber die Ausnahme bleiben, und Extremfälle müssen unbedingt vermieden werden", sagte Warnecke. Nur dann werde eine Reform von Mietern und Eigentümern auch akzeptiert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf veralteten Einheitswerten von 1964 in West- und sogar von 1935 in Ostdeutschland fußen. Es verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Danach haben die Kommunen noch bis Ende 2024 Zeit, um die neue Grundsteuer einzuführen.

Scholz hatte nach dem Urteil Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter ausgeschlossen. Allerdings dürfte er sich auf die Gesamtheit, nicht auf jeden Einzelnen bezogen haben. "In Einzelfällen werden Eigentümer sicher mehr bezahlen müssen, in anderen weniger", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Jede Kommune werde darauf achten, dass es nicht zu hohen Ausschlägen nach oben komme. Dafür gebe es Stellschrauben, etwa den Hebesatz. "Die Befürchtung, dass es zu starken Steuererhöhungen durch die Hintertür kommen wird, ist unbegründet."

Eine Quadratur des Kreises werde auch für Scholz nicht möglich sein, sagte Christian Haase, kommunalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. "Mit einfachem logischen Blick ist schnell erkennbar, dass eine Grundsteuerreform für einzelne Eigentümer sehr wohl höhere Zahlungen nach sich ziehen wird, während andere künftig weniger zahlen müssen", so Haase. "Ziel kann nicht sein, Steuererhöhungen für Einzelne auszuschließen." Ziel sei vielmehr, "bezogen auf das abgegrenzte Gebiet der einzelnen Städte und Gemeinden eine aufkommensneutrale Lösung umzusetzen".

(mar)
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