Interview mit Christoph Schmidt Chef der Wirtschaftsweisen lehnt Staatshilfe für Italiens Banken ab

Düsseldorf · Christoph Schmidt, der Chef der Wirtschaftsweisen, lehnt eine Rettung von Italiens Banken mit Steuergeld ab. Stattdessen schlägt er im Interview mit unserer Redaktion einen anderen Weg vor.

 Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt.

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Sollte die EU es Rom erlauben, die Banken mit Steuergeld zu retten?

Schmidt Das mittlerweile in Europa verabredete Vorgehen bei der Restrukturierung und Abwicklung von Banken sieht grundsätzlich das Instrument des Bail-in vor, bei dem die Gläubiger einer Bank an deren Verlusten beteiligt werden. Ziel dieser Gläubigerbeteiligung ist es, die Marktakteure zu einem risikobewussteren Verhalten anzuregen. Dadurch sollen Risiken für die Finanzstabilität stärker begrenzt werden, als es ohne die Beteiligung der Gläubiger — und damit im Endeffekt mit im Krisenfall sehr weit reichenden staatlichen Garantien — der Fall sein würde. Damit dieses Vorhaben auch in der Praxis wirken kann, ist es essentiell, dass die bestehenden Regeln konsequent angewendet werden. Ausnahmen von einer strengen Gläubigerbeteiligung wären nur dann angezeigt, wenn die Stabilität des Finanzsystems ernsthaft bedroht wäre.

Kehrt jetzt die Euro-Krise zurück?

Schmidt Es darf zumindest bezweifelt werden, dass in Italien die Wurzel für eine derartige Systemkrise vorliegt. Die Probleme der italienischen Banken sind in ihren Grundzügen seit langem bekannt, insbesondere die hohen Bestände an notleidenden Krediten. Es ist natürlich für die italienische Politik sehr unangenehm, eine Verlustbeteiligung heimischer Gläubiger — und damit Wähler — durchzusetzen. Entsprechend ist der Hinweis darauf, es drohe aufgrund der Gläubigerbeteiligung eine ernsthafte Systemkrise, mit großer Vorsicht zu genießen. Wenn es der gesellschaftliche Konsens in Italien verlangt, Kleinanleger nicht an den Verlusten aus notleidenden Krediten der Banken zu beteiligen, gäbe es einen klaren Weg, der das Prinzip des Bail-in nicht verletzt: Erst kommt die Abwicklung des Bail-in, so wie vorgesehen, dann kann die italienische Regierung die Kleinanleger aus Haushaltsmitteln entschädigen.

Was heißt das für den deutschen Sparer oder Steuerzahler, muss er für die italienische Misere haften?

Schmidt Das Risiko, dass die EU noch weiter in Richtung einer Haftungsgemeinschaft rutscht, steigt jedenfalls, wenn der gerade erst geschaffene gemeinsame Rahmen für Bankenabwicklungen gleich wieder in Frage gestellt wird. Der Bestandsschutz von italienischen Kleinanlegern ist angesichts der Verantwortung der Regierungen der Mitgliedstaaten für ihre jeweiligen Bürger aus meiner Sicht hierfür kein Grund. Es hat sich in der Krise der vergangenen Jahre immer wieder gezeigt, dass mit einem nur halbherzigen Versuch, regelbasiertes Verhalten durchzusetzen, nichts gewonnen ist. Regeltreue wäre ein Weg, um das verloren gegangene Vertrauen in die Stabilität der Währungsunion wiederherzustellen, sie muss auch in Zeiten gelebt werden, wenn sie kein Selbstläufer ist.

Christoph Schmidt ist zugleich Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen. Die Fragen stellte Antje Höning.

(anh)
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