Berlin Fall Kaiser's: Grüne wollen Gabriel vorladen

Berlin · Die 46 Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Bundestags werden ihren Sommerurlaub unterbrechen und zu einer Sondersitzung zusammenkommen müssen. Das zeichnete sich gestern ab, nachdem die Grünen wegen der Hängepartie bei der geplanten Fusion der Einzelhandelsketten Kaiser's Tengelmann und Edeka eine außerordentliche Sitzung beantragt hatten. Diesem Antrag muss Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) noch stattgeben. In der Regel tut er das.

Hintergrund ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli, die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) per Ministererlaubnis zugelassene Übernahme von Kaiser's-Tengelmann durch Edeka zumindest vorläufig zu stoppen. Dadurch ist die Zukunft von Tausenden Arbeitnehmern bei Kaiser's Tengelmann wieder offen. Deren Übernahme für mindestens fünf Jahre hat Edeka zusagen müssen, um die Ministerlaubnis zu erhalten.

Gabriel selbst war dem Grünen-Antrag zuvorgekommen. Bereits am Freitag hatte er dem Ausschuss-Vorsitzenden Peter Ramsauer (CSU) in einem Brief angeboten, in den Wirtschaftsausschuss zu kommen, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten. "Das Gericht hat in seinem Urteil zahlreiche Fragen aufgeworfen, die, wie ich weiß, für die mit der Sache befassten Abgeordneten von Interesse sind", heißt es in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt.

Das Gericht äußerte in seiner Entscheidung von Mitte Juli die Besorgnis, Gabriel könne im Verfahren zur Ministererlaubnis befangen gewesen sein. Es bemängelte unter anderem, dass keine Protokolle über mehrere Treffen des Ministers mit Edeka-, Tengelmann- und Verdi-Vertretern im Vorfeld der Fusionserlaubnis angefertigt worden sind.

Gabriel will gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einlegen, wie er auf seiner Sommerreise in Mecklenburg-Vorpommern ankündigte. Noch in dieser Woche wolle er entscheiden, ob er eine Nichtzulassungsbeschwerde beim OLG einlege. Zudem könnte Gabriel nach einem endgültigen Urteil dieses vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Vorerst hat er einen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt, mit dem er klargestellt haben will, dass er sich am 1. Dezember 2015 nicht mit den Konzernchefs Markus Mosa (Edeka) und Karl-Erivan Haub (Tengelmann) zusammen, sondern mit jedem einzeln getroffen habe. Einen ähnlichen Antrag der Edeka, der auf das Streichen der Formulierung "Sechs-Augen-Gespräch" im OLG-Beschluss zielte, hat das Düsseldorfer Gericht allerdings schon abgelehnt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort