Luxemburg EuGH kippt Fluggastdaten-Abkommen

Luxemburg · Die Vereinbarung zwischen Kanada und der EU greife zu stark ins Private ein.

Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind.

Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten dar, heißt es in ihrem Gutachten. Zur Bekämpfung terroristischer Straftaten und grenzübergreifender schwerer Kriminalität seien zwar Eingriffe möglich. Im vorliegenden Fall beschränkten sich diese aber nicht auf das absolut notwendige Maß. Zudem seien Bestimmungen zum Umgang mit Daten nicht präzise genug.

Konkret nennen die Richter die geplante Ermächtigung Kanadas, europäische Fluggastdaten auch ohne konkreten Anlass für fünf Jahre zu speichern sowie die vorgesehene Übermittlung von Informationen, aus denen sich "die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit" ableiten lassen. Zu den Fluggastdaten können neben Kontakt-, Reise- und Zahlungsinformationen auch Daten zu Ernährungsgewohnheiten oder dem Gesundheitszustand zählen.

Für Datenschützer ist die Entscheidung ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen nun überarbeiten müssen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen.

Die Prüfung, ob das EU-Kanada-Abkommen mit Unionsrecht vereinbar ist, hatte das Europäische Parlament in Auftrag gegeben. Es war von den Mitgliedstaaten zuvor gebeten worden, ihm zuzustimmen.

Mit Blick auf die nun notwendige Überarbeitung des Abkommens fordern die Richter eine präzisere Definition der zu übermittelnden Daten. Zudem sollen Reisende ein Informationsrecht haben, wenn ihre Daten verwendet oder weitergegeben werden. Für Prüfverfahren sollen darüber hinaus ausschließlich Datenbanken verwendet werden dürfen, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden. Über die Einhaltung der Regeln wird nach dem EuGH-Urteil eine unabhängige Kontrollstelle wachen müssen. Die Bundesregierung ließ offen, ob das Urteil Auswirkungen auf andere derartige Vereinbarungen hat.

(dpa)
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