Brüssel EU klagt gegen Mindesthonorare für Architekten
Brüssel · Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Sie sieht in den Vorgaben zu Mindesthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
18.11.2016
, 09:24 Uhr
Binnenmarkt-Kommissarin Elzbieta Bienkowska betonte, das Anbieten von Dienstleistern solle erleichtert werden, so dass Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. Die EU stößt sich vor allem an den Mindesthonoraren: Architekten und Ingenieure könnten bestimmte Preise für ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht unterbieten. Die EU opfere Qualität und Sicherheit auf dem Altar des Wettbewerbs, sagte Markus Ferber (CSU).