Luxemburg EU-Gericht weist deutsche Ökostrom-Klage ab

Luxemburg · Die Bundesregierung hat im Rechtsstreit mit der Europäischen Union eine Niederlage erlitten. Es ging um die Frageber, ob die Ökostrom-Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und EEG-Rabatte für die stromintensive deutsche Industrie staatliche Beihilfen sind. Nach dem Urteil des EU-Gerichts hat Deutschland Unternehmen mit hohem Stromverbrauch teilweise unzulässige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährt. Die Richter wiesen gestern eine Klage Deutschlands gegen die Einstufung von Ökostrom-Förderungen als staatliche Beihilfen durch die EU-Kommission ab.

Die Kommission teilte mit, dass nun über die notwendigen Rückzahlungen gesprochen werden müsse. Laut Bundeswirtschaftsministerium kommen auf die Industrie aber keine Erstattungsforderungen zu. Die Regierung will dennoch erreichen, dass die EEG-Förderung keine staatliche Beihilfe mehr darstellt, die von der EU genehmigt werden muss. Als wahrscheinlich gilt, dass Berlin Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegt. Die Chance, vor dem EuGH erfolgreich zu sein, wird als hoch eingeschätzt.

Die EU hatte 2013 und 2014 die Ökostrom-Förderung und Rabatte im Rahmen des EEG als staatliche Beihilfe eingestuft, diese jedoch größtenteils genehmigt. Dabei wurde Erzeugern von Strom aus Solaranlagen, Windrädern und Wasserkraft von der Bundesregierung ein höherer Strompreis garantiert. Die Milliarden-Kosten dafür wurden auf Stromkunden abgewälzt.

(dpa/mar)
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