Frankfurt Etappensieg für Telekom-Aktionäre

Frankfurt · Im Sommer 2000 haben viele T-Aktien gekauft und damit Verluste erlitten. Auf Schadenersatz müssen sie aber weiter warten, auch wenn das OLG Frankfurt die Telekom für einen schweren Fehler im Börsenprospekt verantwortlich macht.

Mehr als 16 Jahre nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom sind enttäuschte Kleinanleger einem Schadenersatz einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied in einem Musterverfahren, dass das Unternehmen einen schwerwiegenden Fehler im damaligen Verkaufsprospekt für die Emission im Jahr 2000 verschuldet hat. Die mehr als 16.000 Kläger müssen sich aber bis zu einem Schadenersatz weiter gedulden. Zunächst steht der Telekom der erneute Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe offen, was nach den Worten ihres Anwalts in den kommenden Tagen geprüft wird.

Das OLG entschied aber darüber hinaus, dass nur in jedem Einzelfall geklärt werden könne, ob der jeweilige Anleger bei seiner Kaufentscheidung den Börsenprospekt überhaupt berücksichtigt hatte. Wäre dies nicht der Fall, könnte er sich auch nicht auf den Fehler berufen. Die bislang mit den Aktien eingenommenen Dividenden müssten zudem auf den Schaden angerechnet werden, so das Gericht. Andererseits stünden den Anlegern für ihre Kapitalverluste die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Nach Berechnungen der Anwaltskanzlei Tilp könnten so aus der Ausgangs-Schadensumme von 80 Millionen bereits etwa 200 Millionen Euro geworden sein. Dabei habe man aber nicht die Dividenden abgezogen, sagte Klägeranwalt Andreas Tilp.

Aber: "Die Deutsche Telekom muss ihre Niederlage einsehen und endlich zahlen", forderte Tilp. Eine individuelle Überprüfung der Ausgangsfälle würde nach seiner Ansicht das Frankfurter Landgericht über Jahre hinweg lahm legen.

Es sind ausschließlich Papiere aus dem dritten Telekom-Börsengang im Juni des Jahres 2000 betroffen. Sie stammten aus dem Bestand der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und wurden mit erheblichem Werbeaufwand zum Frühbucherpreis von 63,50 Euro, regulär 66,50 Euro, unters Volk gebracht. In Frankfurt wird exemplarisch der Fall eines schwäbischen Pensionärs geklärt, der 1,2 Millionen Euro von der Telekom gefordert hatte. Der Musterkläger ist mittlerweile verstorben. Auf den Rechtsstreit hat das keinen Einfluss.

Der Bund erlöste beim dritten Börsengang der Telekom rund 15,3 Milliarden Euro und bat das Unternehmen wenige Wochen später bei der Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen erneut mit mehr als 16 Milliarden Euro zur Kasse. Dies und der stark überteuerte Zukauf des US-amerikanischen Mobilfunkbetreibers Voicestream ließen in der Folge die T-Aktie abstürzen. Der Höchstkurs von 103,50 Euro aus dem März 2000 wurde nie wieder erreicht. Aktuell notiert die T-Aktie um die 15 Euro. Die Kläger fühlten sich durch das Unternehmen getäuscht und klagten auf Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits vor zwei Jahren im damaligen Verkaufsprospekt einen schwerwiegenden Fehler zur US-Beteiligung Sprint entdeckt, die Frage des Verschuldens der Telekom aber erneut den Frankfurter Richtern überlassen. Sämtliche Beteiligten rechnen damit, dass nach dem Frankfurter Prozess erneut der BGH angerufen wird. Erst nach Ende dieses Musterverfahrens kann dann das Landgericht Frankfurt die einzelnen Klagen ausurteilen. Aktienkäufer, die sich nicht den Klagen angeschlossen haben, haben ohnehin keine Aussicht auf Entschädigung.

(dpa)
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