Berlin Einigung bei Erbschaftsteuer

Berlin · Die Koalition kommt Firmenerben noch einmal entgegen.

Erbschaftsteuer: SPD und Union legen Reformstreit bei
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Union und SPD haben ihren Streit über die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt und kommen der Wirtschaft nochmals entgegen. Spitzenvertreter der Koalition und des Finanzministeriums einigten sich auf die künftigen Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Damit lockert die Koalition nochmals die Regeln zur Verschonung von Firmenerben. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble kann nun wie geplant heute im Kabinett beschlossen werden. Die CSU hatte zuvor großzügigere Auflagen zur Bevorzugung von Firmenerben gefordert, der SPD wiederum gingen die ersten Korrekturen zugunsten der Wirtschaft zu weit.

Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Mitarbeiter weiterhin beschäftigen. Das Verfassungsgericht hatte aber schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Richter fordern unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer "Bedürfnisprüfung" nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.

Die in der Wirtschaft umstrittene Freigrenze bis zu einer "Bedürfnisprüfung" soll nun auf 26 Millionen Euro je Erbfall angehoben werden - statt der zunächst geplanten 20 Millionen Euro. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt diese Schwelle jetzt bei 52 Millionen Euro statt 40 Millionen Euro. Unterhalb dieser Grenzen kann der Erbe oder Beschenkte künftig weiter automatisch in den Genuss der Verschonung kommen. Wenn das Unternehmen lange genug weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden, entfällt die Erbschaftsteuer größtenteils oder komplett. Bei der "Bedürfnisprüfung" soll privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden.

Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will und sich nicht in die Bücher schauen lassen will, kann auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen. Dann würde ein geringerer Teil des Unternehmensvermögens von der Steuer verschont. Bei diesem Abschmelzmodell gibt es Änderungen gegenüber den letzten Plänen. Wenn der geerbte Anteil 116 Millionen Euro wert ist, gibt es im Normalfall - Weiterführung des Betriebs über fünf Jahre - nur noch einen Steuerrabatt von 20 Prozent, im Extremfall (sieben Jahre Weiterführung) sind es 35 Prozent. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen und der höheren Freigrenze gilt dieser Abbaupfad zwischen 52 Millionen und 142 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bisher war ein Steuerrabatt von 85 beziehungsweise 100 Prozent üblich.

(dpa)
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