Berlin Atomkonzerne feilschen ums Geld

Berlin · Kommission verlangt einen Aufschlag für die komplette Atommüll-Enthaftung.

Die vier Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und Energie Baden-Württemberg (EnBW) sollen sich mit einem zusätzlichen Risikoaufschlag in Milliardenhöhe von der Haftung für den Atommüll endgültig freikaufen können. Darüber besteht Einigkeit in der Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge zur Finanzierung des Atomausstiegs erarbeitet. Allerdings verhandelt die Kommission noch mit den Unternehmen über die konkrete Höhe dieses Aufschlags. Es gehe um einen Betrag zwischen fünf und 18 Milliarden Euro, hieß es gestern nach einer Sitzung der Kommission. Sie will am 27. April ihren Abschlussbericht vorlegen.

Die Regierung hatte die 19-köpfige Kommission unter Leitung des früheren Ministerpräsidenten Brandenburgs, Matthias Platzeck (SPD), des früheren Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust (CDU) und Ex-Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Grüne) im Oktober 2015 eingesetzt, um zu klären, wie der AKW-Rückbau sowie Zwischen- und Endlagerung des Atommülls finanziert werden sollen. Die Empfehlungen sollen bis Jahresende Gesetz werden. Die Kommission will ihre Beschlüsse möglichst im Konsens mit den Konzernen fällen, um langwierige Folge-Prozesse zu vermeiden.

Einig ist die Kommission darüber, dass die Konzerne für den Rückbau der AKW verantwortlich sein sollen, ein neuer öffentlich-rechtlicher Atomfonds dagegen für die Lagerung des Atommülls. Zur Finanzierung des Rückbaus sollen die Konzerne die Hälfte ihrer Atom-Rückstellungen von 38,5 Milliarden Euro behalten dürfen. Die andere Hälfte sollen sie in den Atomfonds einzahlen. Bisher haften die Konzerne in voller Höhe auch für das Endlager. Um sich davon freizukaufen, sollen sie einen zusätzlichen Risikoaufschlag in den Fonds überweisen.

"Die Enthaftung bedeutet ja, dass der Staat Kosten- wie Zinsrisiken übernimmt. Für die Übernahme von Risiken ist eine Prämie zu bezahlen", sagte Trittin. "Deshalb müssen die Unternehmen zusätzlich zu den übertragenen Rückstellungen einen angemessenen Risikoaufschlag zahlen." Eine Risikoübernahme des Staates ohne finanzielle Gegenleistung der Konzerne ginge nicht nur zu Lasten der Steuerzahler, so Trittin. "Sie wäre auch eine unerlaubte Beihilfe."

(mar)
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