Elbvertiefung Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

Berlin · Die Gegner der umstrittenen Elbvertiefung haben erneut einen Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Küstenfischern abgelehnt.

 Umweltschützer protestierten vielfach gegen die Pläne zur Vertiefung.

Umweltschützer protestierten vielfach gegen die Pläne zur Vertiefung.

Foto: dpa, Bodo Marks

Die Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie Elb- und Küstenfischer müssten mögliche Benachteiligungen hinnehmen, heißt es in einem am Dienstag verkündetem Urteil. Demnach durften die Behörden wegen des öffentlichen Interesses an der Bundeswasserstraße der Elbvertiefung den Vorrang gegenüber den Interessen der Kläger geben, heißt es in der Entscheidung.

Die beiden Städte hatten negative Folgen für ihre Freibäder in der Elbe und den Seglerhafen geltend gemacht. Die Berufsfischer befürchten, dass durch die Elbvertiefung traditionelle Fangplätze wegfallen.

Das Gericht hatte bereits im Februar die umstrittene Elbvertiefung zwischen Hamburg und der Nordsee weitgehend gebilligt. Allerdings stellte es in seinem Urteil Mängel am Planfeststellungsbeschluss fest und forderte von den zuständigen Behörden Nachbesserungen. Dabei geht es unter anderem um einen besseren Schutz für die Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel, die nur an der Elbe vorkommt.

(laha)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort