Kommentar Eine Blamage für die Staatsanwälte

Wohl selten haben sich Staatsanwälte in einem Wirtschaftsstrafprozess so blamiert wie im Fall Deutsche Bank. Der Versuch, das Verfahren mit immer neuen Beweisanträgen in die Länge zu ziehen, war lächerlich. Man mag den freigesprochenen Managern der Bank gedanklich vieles unterstellen, aber wenn man das in einem Rechtsstaat nicht zweifelsfrei beweisen kann, hat man keine Chance. Das hätten die Ankläger viel früher einsehen müssen.

Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen hat das Verfahren schadlos überstanden. Juristen und Manager können ihm, der eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ablehnte, sogar dankbar sein. Denn der Rechtsstaat braucht bei aller juristischen Effizienz klare Urteile und keine Kuhhandel, wie sie bei den Deals nach Paragraf 153a der deutschen Strafprozessordnung schon viel zu oft zustande gekommen sind.

Andererseits: Fitschen hat den Gerichtssaal zwar wie alle anderen Angeklagten als juristisch unbescholten verlassen, aber sein Image hat gewaltig gelitten. Wenn er im Mai nach der Hauptversammlung abtritt, bleibt die Erinnerung an einen Mann, der den notwendigen Kulturwandel nicht geschafft hat.

Georg Winters

(RP)
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