Milliardenschwere Rabatte EEG-Umlage: EU eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Brüssel · Die deutsche Industrie muss um ihre milliardenschweren Rabatte beim Ökostrom-Ausbau fürchten. Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa.

Diese Arten der Stromerzeugung gibt es
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Die EU-Behörde hat daher gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Sie beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Auf die Industrie könnten milliardenschwere Rückforderungen zukommen.

Die EU-Kommission hat Bedenken. Allerdings ist der Ausgang des Prüfverfahrens, das etwa ein Jahr dauern dürfte, noch offen. Am Ende könnte Brüssel etwa eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der Bundesregierung fordern und gewährte Vorteile bei der EEG-Umlage von der Industrie zurückverlangen. Die Bundesregierung hat nach dem Eingang des Schreibens nun einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen.

Von den Nachzahlungen würden die übrigen Stromzahler profitieren, die den Anteil der stromintensiven Betriebe am Ökostromausbau derzeit mittragen. Das EEG legt fest, dass Betreiber von Windparks, Solar- und Biogasanlagen auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen bekommen. Diese zahlen die Verbraucher - ebenso wie die Kosten durch die Industrierabatte - per Umlage über den Strompreis. 2014 werden die Umlagekosten auf etwa 23,5 Milliarden Euro steigen.

(dpa)
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