Düsseldorf Kaiser's-Supermärkten droht das Aus

Düsseldorf · Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gegen die Ministererlaubnis für den Edeka-Tengelmann-Deal gefährdet die Kette massiv. Jetzt könnten noch schneller als befürchtet Stellenabbau und Filialschließungen folgen.

Edeka-Tengelmann-Deal: Kaiser's-Supermärkten droht das Aus
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Macht Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub seine Ankündigung aus der vergangenen Woche wahr, dann wird es die groß angelegte Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka nicht geben. Denn Haub hat jüngst bis Ende Juli brauchbare Fortschritte bei den Tarifverhandlungen zwischen Edeka und der Gewerkschaft Verdi gefordert, und die dürfte es nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) binnen drei Wochen mit Sicherheit nicht geben. Die wichtigsten Fragen:

Wie lautet die OLG-Begründung?

Die Düsseldorfer Richter werfen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unter anderem Befangenheit und mangelnde Neutralität vor. Er habe schon Mitte November 2015 mit den Beteiligten bei Edeka und Tengelmann über die Voraussetzungen einer Ministererlaubnis gesprochen, obwohl ein Angebot für eine Übernahme mit Joberhalt zu diesem Zeitpunkt nur der Edeka-Konkurrent Rewe abgegeben habe. Das Edeka-Konzept habe dagegen einen massiven Stellenabbau vorgesehen und sei erst später nachgebessert worden. Dazu habe es im Dezember "Sechs-Augen-Gespräche" gegeben - ohne Aktennotiz und, was nach Meinung des Gerichts wohl noch deutlich schwerer wiegt, ohne Information an die Rewe, die zu diesem Zeitpunkt ihre Offerte auch schon schriftlich vorgelegt hatte.

Was heißt das für Gabriel?

Der Minister hat sich vehement zur Wehr gesetzt. Aber er muss natürlich trotzdem Kritik der politischen Gegner einstecken. "Schlimmer geht's nimmer", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer. Für Gabriel sei die Gerichtsentscheidung der "Gau". Die Mittelstandsvereinigung der CDU (MIT) forderte den Minister zur Rücknahme der Ministererlaubnis auf. MIT-Chef Carsten Linnemann sagte unserer Redaktion: "Das Urteil zeigt, dass der Bundeswirtschaftsminister mit seiner Entscheidung nicht im Gemeinwohlinteresse gehandelt hat."

Was bedeutet der Richterspruch?

Endgültig entschieden ist das Ganze nicht. Das Oberlandesgericht hat zunächst "nur" über den Eilantrag von Rewe befunden, mit dem die Kölner eine weitere Umsetzung der Fusion stoppen wollten. Das Gericht hat so entschieden, weil die ebenfalls eingereichte grundsätzliche Beschwerde von Rewe über den Zusammenschluss gute Erfolgschancen habe. Bis zu dieser Grundsatzentscheidung kann es allerdings noch dauern.

Gleichzeitig läuft die Beschwerde von Edeka und Tengelmann gegen das Zusammenschluss-Verbot des Kartellamtes aus dem vergangenen Jahr. Würde das Verbot aufgehoben, wäre gar keine Ministerlaubnis nötig gewesen. Aber daran mag derzeit kaum jemand in der Handelsbranche glauben.

Was können Edeka/Tengelmann tun?

Nachdem das Oberlandesgericht eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen hat, bleibt den beiden Wunschpartnern nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde. Das heißt: Der Bundesgerichtshof müsste erst entschieden, ob Edeka und Tengelmann sich beschweren dürfen und, wenn ja, die Beschwerde sachlich prüfen. Ein juristisches Tauziehen, das nicht vor Herbst enden würde. Alternativ könnten sie ein neues Verfahren für eine Ministererlaubnis anstrengen, aber das würde sich mit Sicherheit bis ins nächste Jahr ziehen. Juristisch ergibt sich also unter dem Strich kaum noch eine Erfolgschance für das Fusionsvorhaben.

Was heißt das für die Mitarbeiter?

Mit großer Regelmäßigkeit hat Tengelmann-Chef Haub gesagt, dass er Kaiser's Tengelmann nicht mehr profitabel betreiben könne. Darf Edeka die Kette nicht übernehmen, kann sie nur ein anderer kaufen, oder Kaiser's würde zerschlagen. Ergebnis: Es würden einzelne Filialen oder Pakete von Niederlassungen verkauft, andere Häuser würden geschlossen, es würden Tausende Stellen abgebaut. Entsprechend kritisierte die Gewerkschaft Verdi den OLG-Beschluss: "Diese Entscheidung bedeutet Unsicherheit für die Beschäftigten. Anders als das Gericht feststellt, ist der Erhalt der Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann ein nachvollziehbares Kriterium des Gemeinwohlinteresses." Verdi verhandelt seit Monaten mit Edeka über einen Tarifvertrag, der den Stellenabbau in den nächsten Jahren abfedern sollte.

(RP)
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