Stuttgart Drei Jahre Haft für Schlecker gefordert

Stuttgart · Nach Überzeugung der Ankläger ist der Vorwurf des betrügerischen Bankrotts bewiesen. Auch die mitangeklagten Kinder des früheren Drogeriemarkt-Betreibers sollen ins Gefängnis. Die Verteidigung weist die Vorwürfe erneut zurück.

Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre ins Gefängnis. Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart, in dem seit März dieses Jahres die Pleite der Drogeriekette juristisch aufgearbeitet wird, beantragten die Vertreter der Anklage drei Jahre Haft für den 73-Jährigen.

Den Vorwurf des betrügerischen Bankrotts hielten sie im Wesentlichen für bewiesen, betonten die Staatsanwälte gestern in ihrem Plädoyer. Schlecker habe vor der Insolvenz des Unternehmens Geld zur Seite geschafft und dieses Geld so dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für die Firma.

Auch für Schleckers mitangeklagte Kinder forderte die Anklage Haftstrafen - zwei Jahre und zehn Monate für Sohn Lars, zwei Jahre und acht Monate für Tochter Meike. Den Geschwistern, denen Schleckers Logistik-Tochterunternehmen LDG gehörte, werden laut Anklage Bankrott, Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue vorgeworfen.

Insgesamt summierte die Staatsanwaltschaft die aus ihrer Sicht entstandenen Schäden auf rund 16 Millionen Euro. Im Vergleich zur ursprünglichen Anklageschrift hat sich die Liste der Vorwürfe allerdings um einige Punkte verkürzt. Unter anderem geht es um Geldgeschenke sowie um Kosten, die Anton Schlecker für seine Kinder übernahm - vor allem aber um die Stundensätze, die das Mutterunternehmen an die LDG zahlte und die aus Sicht der Anklage deutlich zu hoch gewesen sind und damit die Insolvenzmasse geschmälert haben.

Dass die einst größte Drogeriemarktkette Europas vor fünf Jahren in die Pleite schlitterte und Zehntausende Beschäftigte ihren Job verloren, wird Schlecker vor Gericht nicht vorgeworfen, wie sowohl die Verteidigung als auch die Anklage erneut betonten. "Es kann nicht darum gehen, den Unternehmer Anton Schlecker irgendwie für sein Scheitern zu be-strafen", sagte sein Anwalt Norbert Scharf. Kernpunkt der Vorwürfe ist vielmehr die Frage, wann Schlecker hätte wissen können und müssen, dass seinem Imperium die Pleite drohte. Denn dann hätte er keinen Cent mehr daraus abziehen dürfen.

Schlecker hatte Anfang 2012 Insolvenz angemeldet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte es infolge von Umsatzrückgängen aber schon 2009 "massive Liquiditätslücken" gegeben. Man habe in der Verhandlung das Bild eines Unternehmens bekommen, "in dem es ab 2009 nur noch darum ging, Löcher zu stopfen und sich von einer Liquiditätslücke zur nächsten zu hangeln". Spätestens Ende 2010 habe Schlecker als erfahrener Kaufmann und quasi alleinherrschender Firmenchef Bescheid gewusst, argumentierten die Ankläger.

Die Verteidigung Schleckers wies die Vorwürfe zurück und zweifelte erneut vor allem die Gutachten zur möglichen Absehbarkeit der Insolvenz und zur Höhe der Stundensätze für die Tochterfirma LDG an, auf die sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen stützt. Die Verteidiger halten die Forderung der Staatsanwaltschaft für überzogen. Anwalt Scharf sprach von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß.

Vor gut einer Woche hatten Schlecker und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen.

(dpa)
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