Düsseldorf Die wichtigsten Tipps beim Unfall im Ausland

Düsseldorf · Passiert in den Ferien im Ausland ein Verkehrsunfall, kostet das die Betroffenen häufig viel Geld und Nerven.

In den Ferien fahren viele Familien mit dem Auto in den Urlaub. So sind vom Reiseziel aus leicht Tagesausflüge in benachbarte Städte möglich und man ist mobil. Doch auch in den Ferien ist man nicht vor Unfällen gefeit: Unbekannte Straßen oder ein anderes Fahrverhalten der Einheimischen können die Wahrscheinlichkeit sogar noch erhöhen. Kommt es zum Zusammenstoß, ist die Urlaubsstimmung schnell weg.

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von Cosmos Direkt hatten 14 Prozent der Deutschen schon einmal einen Autounfall oder eine Panne im Urlaub. Der ADAC empfiehlt deshalb Urlaubern, sich vor der Abfahrt über die Verkehrsregeln im Reiseland zu informieren. "Wer vorgesorgt hat und gut versichert ist, spart sich Ärger und Kosten", heißt es beim Club.

So existieren bereits innerhalb der Europäischen Union große Unterschiede bei den Vorschriften im Straßenverkehr: Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Vorfahrt im Kreisverkehr sind nicht immer einheitlich. Auch Verkehrsverstöße werden unterschiedlich streng geahndet.

Kommt es zum Unfall, gilt zuerst das gleiche Prozedere wie in Deutschland: Fahrer sollten die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Bei schweren Unfällen sollte den Verletzten geholfen und der Rettungsdienst unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 gerufen werden.

Für ein einfache Abwicklung des Unfalls rät der ADAC, das Kennzeichen des beteiligten Fahrzeugs, Name und Adresse des Unfallgegners sowie dessen Versicherung zu notieren. Im Optimalfall gibt es Fotos und eine Unfallskizze, um den Schaden detailliert zu dokumentieren. Auch die Kontaktdaten von Zeugen können hilfreich sein.

"Autofahrer sollten den europäischen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache mitnehmen - am besten in doppelter Ausführung für die Gegenpartei gleich mit", rät Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von Cosmos Direkt. In vielen Ländern rückt die Polizei bei Bagatellschäden nicht mehr aus - trotzdem sollte sie in einigen Fällen zur Sicherheit gerufen werden: bei hohem Schaden, nach Fahrerflucht, heftigem Streit oder wenn es Verletzte gibt. Dann sollte zudem ein Arzt aufgesucht werden - denn nur mit einem Attest können Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.

"Darüber hinaus sollten Versicherte die Grüne Karte mitnehmen", empfiehlt Frank Bärnhof. "Sie ist zwar innerhalb der EU nicht mehr Pflicht, aber als Nachweis für die Haftpflichtversicherung eines Autos über die Grenzen hinweg eine Absicherung, die in jedem Fall die Schadenregulierung erleichtert."

Durch das Kennzeichenabkommen reicht mittlerweile das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs im Ausland weitgehend als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Die grüne Versicherungskarte wird nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei benötigt. "Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument", teilt die Arag mit.

Wichtig ist vor dem Urlaub außerdem, den Versicherungsschutz im Ausland zu überprüfen und abzuklären, ob Pannenhilfe oder ein Heimtransport bei Verletzung eingeschlossen sind. Der ADAC empfiehlt hier unter anderem einen Schutzbrief, eine Auslands-Krankenversicherung und eine Vollkasko-Versicherung für das Fahrzeug.

In den EU-Mitgliedsländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz hilft bei Schwierigkeiten in der Schadenabwicklung der Schadenregulierungsbeauftragte des jeweiligen Landes weiter. Der Vorteil dieser Anlaufstellen ist, dass der entstandene Schaden bei einem in Deutschland ansässigen Vertreter der ausländischen Versicherung angemeldet werden kann. Der zuständige Regulierungsbeauftragte lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 2502600 (aus dem Ausland 0049 40300330300) erfragen.

(mba)
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