Freisprüche im Deutsche-Bank-Prozess Blamage für die Staatsanwälte

Meinung | Düsseldorf · Wohl selten haben sich deutsche Staatsanwälte in einem Wirtschaftsstrafprozess so bis auf die Knochen blamiert wie die Ankläger im Fall Deutsche Bank. Mit dem Versuch, das Verfahren mit immer neuen Beweisanträgen in die Länge zu ziehen, haben sie sich lächerlich gemacht und ihrem Berufsstand einen schlechten Dienst erwiesen.

 Der Prozess am Landgericht München endete mit Freisprüchen.

Der Prozess am Landgericht München endete mit Freisprüchen.

Foto: dpa, tha lof

Man mag den freigesprochenen Managern der Bank gedanklich vieles unterstellen, aber wenn man das in einem Rechtsstaat nicht zweifelsfrei beweisen kann, hat man keine Chance. Das hätten die Ankläger viel früher einsehen müssen.

Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen hat das Verfahren also schadlos überstanden. Und Juristen und Manager können ihm, der eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ablehnte, sogar dankbar sein. Denn der Rechtsstaat braucht bei aller juristischen Effizienz klare Urteile und keine Kuhhandel, wie sie bei den Deals nach dem Paragrafen 153a der Strafprozessordnung schon viel zu oft zustande gekommen sind.

Dennoch gilt: Fitschen hat den Gerichtssaal zwar wie alle anderen Angeklagten als juristisch unbescholten verlassen, aber sein Image wird dadurch nicht entscheidend besser. Wenn er am 19. Mai nach der Hauptversammlung abtritt, bleibt die Erinnerung an einen Mann, der in seiner Amtszeit als Chef den vollmundig versprochenen und notwendigen Kulturwandel nicht geschafft hat. Mehr als ein fader Beigeschmack nach fast drei Jahrzehnten im Konzern.

(gw)
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