Gastbeitrag Michael Hüther Das hohe Lied der Denunziation

Die EU-Grünen wollen Whistleblower schützen. Das schädigt Betriebe, meint der IW-Chef.

Seltsame Vorschläge, die das traditionelle Rechtsverständnis verdrehen, werden gemacht, ohne dass die Öffentlichkeit erkennbar darauf reagiert. Gemeint ist der Gesetzentwurf der Grünen im Europaparlament zum Schutz von Whistleblowern. Beschäftigte sollen vor straf- und zivilrechtlicher Verfolgung wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen oder sensiblen Informationen ebenso geschützt werden wie vor Sanktionen des privaten oder öffentlichen Arbeitgebers.

Zur Begründung wird angeführt, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dürfe nicht über dem Schutz für Whistleblower stehen. Ein erstaunlicher Rechtsgrundsatz, denn er legt die Annahme nahe, dass Unternehmer grundsätzlich strafrechtlich verdächtig sind und opfert dafür den Schutz der Privatheit für alle. Vermutlich treibt das grüne Tribunal die Enttäuschung über die Folgen der Panama-Papers. Denn nach viel Anfangswirbel hat sich der Sturm gelegt und vernünftige Stimmen haben verdeutlicht, dass Briefkastenfirmen gute Gründe haben können und nicht per se juristisch bedenklich sind.

Wer Whistleblower heiligt, der stellt die Interessen eines übermächtigen Staates letztlich über alles. Dass der Staat in der Demokratie zur Freiheitsgewährung verpflichtet und seine Bürger zur Freiheit berechtigt sind, wird damit auf bedrohliche Weise in Frage gestellt. Die Moralisten aller Parteien mögen sich als Gutmenschen dazu berufen fühlen. Dass diese Haltung ins Verderbnis einer Misstrauenskultur der Bespitzelung und letztlich Überwachung führt, hat die deutsche Geschichte zweimal im 20.Jahrhundert gezeigt.

Es wird eine Haltung propagiert, die den Whistleblower per se im Guten verortet und die Unschuldsvermutung für alle aufhebt, deren Daten auf diese Weise in die Öffentlichkeit gelangen. Was treibt Parteien, die sich sonst gerne zur Sonne der Freiheit bekennen, zu solchem Unfug? Sicher, Moralismus ist hier schon immer gerne mit Werteorientierung verwechselt worden. Hinzu kommt wohl, dass der Fiskus mit dem Ankauf von Datenbeständen, deren rechtliche Qualität zweifelhaft ist, sich forsch auf rutschiges Terrain begeben hat. Schlechtes Beispiel macht Schule.

(RP)
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