Düsseldorf Cum-cum, cum-ex - Tricks mit der Steuer

Düsseldorf · Der Bundestag hat Aktiengeschäfte abgeschafft, bei denen eine Bank einem ausländischen Investor hilft, die Kapital-ertagsteuer zu umgehen, und daran mitverdient. Solche Deals waren lange umstritten - ebenso wie Cum-Ex-Geschäfte.

Auch der gelehrigste Latein-Schüler kommt mitunter nicht ohne Eselsbrücken wie diese aus: "A und ab und ex und de, cum und sine, pro und prae ich beim Ablativ nur seh." Der Merkspruch gehört vermutlich zu den geläufigsten, in denen das Wort "cum" vorkommt. Seit einiger Zeit prägt die Vokabel allerdings auch verstärkt die Diskussion um Steuerehrlichkeit. Es geht um "cum-cum" und "cum-ex", Börsengeschäfte rund um den Dividendenstichtag einer Aktie, bei denen dem Fiskus manchmal Steuern vorenthalten werden, oder bei denen Finanzbehörden doppelt erstatteten - obwohl die Steuer nur einmal gezahlt worden war. Solche Deals waren jahrelang umstritten, mittlerweile stehen alle Beteiligten im Zwielicht, wenn nicht gar - wie frühere Manager der WestLB - im Fokus von Staatsanwälten wegen ihrer möglichen Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften.

Den "Cum-Cum"-Geschäften hat der Bundestag gestern steuerlich deutlich den Reiz genommen. Es geht um Aktiengeschäfte, bei denen eine Bank einem ausländischen Investor hilft, die Kapitalertagsteuer zu umgehen, und daran mitverdient. Angeblich ist bei solchen Deals vor allem die Commerzbank aufgefallen. Damit das Steuer-Schlupfloch geschlossen wird, soll unter anderem eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer nur noch dann möglich sein, wenn der Aktionär die Aktie mindestens 45 Tage vor und nach dem jeweiligen Dividendenstichtag hält. Die neuen Regeln sollen rückwirkend zum Jahresbeginn gelten. Worum es bei Cum-cum und Cum-ex geht, sei anhand von zwei Beispielen erklärt.

Cum-cum Ein ausländischer Aktionär verleiht ein Aktienpaket an eine deutsche Bank und kassiert dafür beispielsweise 90 Prozent der Ausschüttung als Gebühr. Die Bank kassiert die Dividende, zahlt darauf 25 Prozent Kapitalertragsteuer, die sie aber meist wieder erstattet bekommt. Das bedeutet: Sie kassiert 100 Prozent Dividende, zahlt 90 Prozent Leihgebühr und verdient zehn Prozent.

Der Anteilseigner aus dem Ausland, kassiert 90 Prozent der Dividende und damit meist immer noch mehr, als wenn er als Aktionär mit Dividendenanspruch in Erscheinung getreten wäre. Dann hätte er nämlich etwa 15 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Ein lohnenswertes Geschäft also für ihn und seine Partnerbank, die sich den unterschiedlichen Umgang des Fiskus mit in- und ausländischen Aktionären zunutze machen.

Cum-ex Hier wird's deutlich komplizierter. Es geht nicht mehr um Steuerersparnis, sondern um doppelte Erstattung einer Steuer, die nur einmal gezahlt worden ist. Das System: A besitzt Aktien eines Unternehmens, B nicht. Trotzdem verkauft B Aktien an C. Das nennt man Leerverkauf - die Veräußerung von Papieren, die man gar nicht besitzt. Anschließend wird Dividende gezahlt. 75 Prozent davon kassiert A, der Rest geht als Kapitalertragsteuer (die sich A später erstatten lassen kann) an den Staat. Soweit alles o.k.

Nach der Ausschüttung verkauft A seine Aktien an B. Die Papiere sind nach der Dividendenzahlung in der Regel weniger wert, also zahlt B einen geringeren Preis. Er bekommt aber auch die Dividende. B gibt die Aktien jetzt an C weiter - man erinnere sich an den Leerverkauf - und überlässt ihm auch noch die Netto-Dividende. Für die restlichen 25 Prozent lässt sich C eine Steuerbescheinigung ausstellen. Jetzt gibt C die Aktien wieder an A zurück. Alles ist wieder wie am Anfang - nur dass A und C sich Steuern erstatten lassen können, obwohl nur A tatsächlich welche gezahlt hat.

Alles extrem kompliziert, aber letztlich dazu angetan, den deutschen Staat um Milliarden zu prellen.

(RP)
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