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Freihandelsabkommen Aufatmen nach dem Ceta-Urteil

Berlin · Das Verfassungsgericht hat der Regierung unter Auflagen erlaubt, dem vorläufigen Inkrafttreten des umstrittenen Freihandelsabkommens Ceta zuzustimmen. Wirtschaftsminister Gabriel und die Wirtschaftsverbände reagierten erleichtert.

Ceta: Wirtschaft atmet nach Urteil auf
Foto: dpa, nie cul

Die Bundesregierung darf das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. SPD-Politiker Sigmar Gabriel wird nun bereits am kommenden Dienstag im EU-Handelsministerrat dem vorläufigen Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2017 zustimmen können. Auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober soll das Abkommen dann endgültig besiegelt werden.

"Das freut mich natürlich", sagte Gabriel nach der Urteilsverkündung am Donnerstag. Allerdings muss die Bundesregierung nun sehr rasch drei Auflagen des Gerichts erfüllen, die nicht einfach umzusetzen sein werden.

Dem Verfassungsgericht liegen insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen Ceta vor, von denen zwei von fast 200.000 Bürgern unterstützt werden — die größten jemals in Karlsruhe eingereichten Beschwerden. Verbunden wurden sie mit Eilanträgen: Karlsruhe sollte verhindern, dass die Bundesregierung kommende Woche dem vorläufigen Inkrafttreten von Ceta zustimmt, denn der Bundestag hat den Vertrag noch nicht ratifiziert.

Im Eilverfahren hatten die Richter also zunächst nur zu prüfen, ob durch das vorläufige Inkrafttreten bis zu einem endgültigen Verfassungsurteil in ein oder zwei Jahren nicht wieder rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden.

Die Richter wiesen die Eilanträge ab. Die Bundesregierung muss aber drei Auflagen erfüllen. Bei der Entscheidung habe man eine Folgenabwägung vorgenommen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die politischen Risiken einer deutschen Blockade von Ceta größer seien als die möglichen Nachteile, die durch das vorläufige Inkrafttreten des Vertrags drohen.

Eine Blockade, so Voßkuhle, hätte nicht nur die Außenhandelsbeziehungen der EU mit Kanada beeinträchtigt. Auch die internationale Verlässlichkeit Europas wäre in Zweifel gezogen worden, was sich negativ auf die "internationale Stellung der EU" ausgewirkt hätte.

Sie setzten an zwei heiklen Punkten an: Zum einen soll künftig über die Weiterentwicklung von Ceta ein "gemischter Ausschuss" entscheiden, in dem nur Vertreter der EU und Kanadas sitzen werden. Dadurch könnte das Demokratieprinzip verletzt sein, weil der Bundestag keine direkte Einflussmöglichkeit mehr auf die Weiterentwicklung von Ceta hätte.

Zweitens soll es laut Ceta Investitionsgerichte geben. Vor ihnen könnten kanadische Investoren den deutschen Staat auf Schadenersatz verklagen, wenn dieser eine Investition behindert. Dadurch entstehe eine unzulässige "Paralleljustiz" neben der deutschen Gerichtsbarkeit, so die Argumentation.

Bundesregierung und EU müssen klarstellen, dass sich das vorläufige Inkrafttreten nur auf die Teile des Vertrags bezieht, die in die Kompetenz der EU fallen. Zweitens muss Berlin sicherstellen, dass Entscheidungen des "gemischten Ausschusses" in Deutschland "demokratisch rückgebunden" werden.Das ließe sich allerdings nur einlösen, indem Berlin durchsetzt, dass jede künftige Ceta-Ausschuss-Entscheidung im EU-Rat einstimmig gebilligt werden muss.

Drittens verlangt das Gericht eine völkerrechtliche Erklärung der Bundesregierung, dass die Bundesrepublik die Anwendung von Ceta beenden kann, sollte der Vertrag später als verfassungswidrig erklärt werden. Gabriel hatte in der mündlichen Verhandlung eine solche Erklärung zugesagt.

Ja, wenn das Verfassungsgericht in ein bis zwei Jahren zu dem Schluss kommt, dass der Vertrag verfassungswidrig ist. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die Auflagen des Gerichts vollständig zu erfüllen. Als schwierig könnte sich vor allem erweisen, die Einstimmigkeit im EU-Rat über jede Ceta-Ausschuss-Entscheidung durchzusetzen.

(mar)
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