Bonn Bußgeldverfahren gegen Tönnies-Firmen beendet

Bonn · Das Bundeskartellamt hat Bußgeldverfahren über insgesamt 128 Millionen Euro gegen zwei Tochterfirmen des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies eingestellt. Wegen eines konzerninternen Umbaus seien die Bescheide gegen die Böklunder Plumrose GmbH und die Könecke Fleischwarenfabrik gegenstandslos geworden, teilte die Wettbewerbsbehörde mit. Die Unternehmen waren nach der Entscheidung des Kartellamtes auf andere Firmen der Tönnies-Beteiligungsgesellschaft Zur Mühlen übertragen worden und anschließend erloschen. Ein Anspruch auf Zahlung hätte so nicht mehr durchgesetzt werden können, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

"Wir hätten dieses Ergebnis gerne vermieden", sagte Mundt. Allerdings können Unternehmen nach derzeitiger Gesetzeslage hohen Bußgeldern ausweichen, indem sie das haftende Tochterunternehmen umbauen und vom Markt nehmen. Diese Regelungs- oder Haftungslücke im Kartellrecht wird nach dem Tönnies-Fall auch als "Wurstlücke" bezeichnet. Tönnies bestreitet diese Darstellung allerdings. In seinem Fall sei der Umbau nicht erst durch die Bußgeldbescheide erfolgt, sondern habe bereits begonnen gehabt.

Mundt begrüßte dass das Bundeskabinett die anstehenden Kartellrechtsnovellierung vorantreibt. Danach soll künftig bei Geldbußen für Kartellsünder der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werden können.

Mitte 2014 hatte das Kartellamt wegen illegaler Preisabsprachen 338 Millionen Euro Buße gegen 21 Wursthersteller und 33 verantwortliche Personen verhängt. Gegen elf Unternehmen und 15 Personen seien Verfahren durch rechtskräftige Bußgeldbescheide abgeschlossen.

(dpa)
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