Berlin Bundesregierung hilft Start-ups bei Verlustvorträgen

Berlin · Die Bundesregierung will Mittelständlern und Start-ups bei der Verlustverrechnung steuerlich entgegenkommen. Sie sollen auch bei einem Wechsel ihrer Anteilseigner ihre aufgelaufenen Verluste gegenüber dem Fiskus geltend machen können, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, den die Bundesregierung heute verabschieden will. Bisher verfallen nicht genutzte Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen etwa durch die Aufnahme eines neuen Eigentümers in den Gesellschafterkreis ändern. Künftig soll gelten, dass die Verluste bei der Besteuerung weiter berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und ihre anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist.

Mit der Reform kommt der Bund Start-up-Firmen entgegen, die zu ihrer Finanzierung oft auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind. In dem Gesetzentwurf wird als Bedingung für den Erhalt der Verluste genannt, dass der seit drei Jahren bestehende Geschäftsbetrieb unverändert bleibt. Dies soll verhindern, dass Betriebe nur wegen steuerlicher Verlustvorträge gekauft und ausgeschlachtet werden. Die Rechtsänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten.

(rtr)
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