Karlsruhe Bundesgerichtshof stärkt Käufer von Gebrauchtwagen

Karlsruhe · Ungewöhnlich lange Standzeiten vor der Erstzulassung können bei einem neueren Gebrauchtwagen im Einzelfall wohl Grund genug sein, das Auto zurückzugeben. Das zeichnete sich in einer Verhandlung am Bundesgerichtshof ab.

Dabei kommt es nach vorläufiger Einschätzung der Richter aber auf die konkreten Umstände an - also etwa darauf, wie viele Vorbesitzer das Auto hat und wie viele Kilometer schon auf dem Tacho sind. Der Kläger in dem Fall hat wohl eher schlechte Karten. Er hatte nach dem Kauf erfahren, dass sein rund 35.000 Euro teurer Audi erst nach knapp 20 Monaten zum ersten Mal zugelassen worden war. Im Bestellformular stand nur als Erstzulassung Februar 2010 - nicht das Baujahr 2008.

(dpa)
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