Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie Regierung verbietet Extra-Gebühr für Online-Zahlungen

Berlin · Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten künftig dafür keine zusätzlichen Gebühren mehr in Rechnung stellen.

 Der Kauf über das Internet wird immer beliebter.

Der Kauf über das Internet wird immer beliebter.

Foto: dpa

Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Er wird am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet.

Demnach werden die Aufschläge, die viele Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet derzeit verlangen, wenn Verbraucher per Kreditkarte bezahlen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig "dürfen für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden", heißt es in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard. Es gilt nicht für American Express, Diners Club und andere, die anderen europäischen Regeln für Interbankenentgelte unterliegen. Die Gebühren entfallen dem Entwurf zufolge auch für alle Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.

Das Gesetz stärkt auch die Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Netz, etwa durch einen Hacker-Angriff auf private Bankdaten. Bisher müssen geschädigte Kunden bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst dafür haften, sofern ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Künftig wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort