Ausschuss-Bericht Bund und Länder bauen 25.000 neue Sozialwohnungen

Berlin · Die Zahl der geförderten Neubau-Wohnungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 10.000. Der Bund hat seine Fördermittel verdoppelt. NRW liegt im Ländervergleich vorne.

 In Großstädten wie Düsseldorf ist der Bedarf nach Sozialwohnungen groß.

In Großstädten wie Düsseldorf ist der Bedarf nach Sozialwohnungen groß.

Foto: Endermann, Andreas

Bund und Länder haben die Zahl der neu errichteten Sozialwohnungen im vergangenen Jahr deutlich um fast 10.000 gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 24.550 steigern können. Das geht aus einem Bericht des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen von Bund und Ländern hervor, der unserer Redaktion vorliegt. NRW war demnach mit 9301 neu gebauten Sozialwohnungen mit Abstand Spitzenreiter im Ländervergleich. Auf Platz zwei und drei folgten Bayern und Berlin.

Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind die Länder. Bund und Länder teilen sich aber die Förderung. Der Bund hat seine Fördermittel für 2016 auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Für 2017 und 2018 wurden die Bundesmittel nochmals auf je 1,5 Milliarden Euro erhöht. In der Vergangenheit gab es oft Kritik, weil einzelne Länder die Fördermittel zu wenig in den Sozialwohnungsneubau steckten. Auch 2016 verzeichneten drei Länder - das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt - keinen Zuwachs.

Dem Bericht zufolge setzten Bund und Länder 2016 für die Wohnraumförderung 3,4 Milliarden Euro ein, über eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Allein die Länder steigerten ihre Fördermittel um 40 Prozent auf 2,6 Milliarden Euro. Insgesamt wurden 61.832 Wohnungen gefördert, 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Neben dem Neubau wurden auch Modernisierungen finanziert. "Durch die Erhöhung der Bundesmittel haben wir eine Trendwende beim sozialen Wohnungsbau geschafft", sagte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). "Einige Länder sind schnell aufgewacht und haben umgesteuert, andere müssen noch mehr tun. Ich erwarte, dass alle Länder sich an ihre Zusage halten und die Bundesmittel auch für den sozialen Wohnungsbau einsetzen."

Für die Zeit nach 2019 verbiete das Grundgesetz eine weitere Bundesförderung im Sozialwohnungsbau der Länder, sagte Hendricks. "Wir brauchen aber nicht weniger, sondern mehr Einsatz für den sozialen Wohnungsbau. Wir benötigen darum eine Grundgesetzänderung, die auch nach 2019 ein Engagement des Bundes ermöglicht", forderte die Ministerin.

(mar)
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