Steuerberater und Architekten Brüssel will Mindesthonorare kippen

Brüssel · Kunden von Steuerberatern, Architekten und Ingenieuren können auf günstigere Preise hoffen. Die EU-Kommission forderte die Bundesregierung am Donnerstag unter Androhung einer Klage auf, das aktuelle Mindesthonorar-System abzuschaffen.

Dass bestimmte Leistungen derzeit nicht unter festgesetzten Preisen angeboten werden dürfen, verstößt demnach gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. "Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig", kommentierten die Brüsseler Wettbewerbshüter. Stattdessen verhinderten sie, dass Verbraucher Leistungen günstiger in Anspruch nehmen können.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderung der EU-Kommission zu reagieren. Kommt es nicht zu einer Einigung, droht eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, die eine hohe Geldstrafe für Deutschland nach sich ziehen könnte.

Die aktuellen Honorar- und Vergütungsverordnungen für Steuerberater, Architekten und Ingenieure legen Mindesthonorare fest, die nur in Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen. Für Grundleistungen für Gebäude müssen Planer bei Herstellungskosten in Höhe von 25.000 Euro beispielsweise mindestens 3120 Euro abrechnen. Das Mindesthonorar für Einkommensteuererklärungen bemisst sich unter anderem nach der Summe der Einkünfte.

(dpa)
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