Düsseldorf BMW speichert Fahrtdaten seiner Autos

Düsseldorf · Ein Gerichtsurteil in Köln bringt ans Licht, dass BMW Zugriff auf Fahrtdaten der DriveNow-Flotte hat.

Ein Kölner Gericht hat Ende Mai einen Autofahrer nach einem Verkehrsunfall wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei der Entscheidung berief es sich nach einem Bericht des "Manager Magazin" auf Fahrtdaten des Autos, das der Unfallverursacher vom BMW-eigenen Carsharing-Anbieter DriveNow gemietet hatte. Das Gericht hatte diese Daten zunächst bei DriveNow angefordert, der die Anfrage an BMW weiterleitete.

Dass der Autobauer dann die Daten an das Gericht weitergab, hat Aufregung und Diskussionen um den Datenscnutz ausgelöst. BMW hat mit den Infos zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs aber nach eigener Einschätzung nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. "Wir erstellen keine Bewegungsprofile", teilte eine BMW-Sprecherin auf Anfrage mit. Das zur Urteilsfindung notwendige Profil habe das Kölner Gericht aus den Fahrzeugdaten von BMW und den Personendaten von DriveNow zusammengefügt. Somit sei BMW nie im Besitz personenbezogener Daten gewesen, das Unternehmen habe dem Gericht lediglich den Aufenthaltsort "seines" Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt mitgeteilt.

Möglich macht das ein sogenanntes "Carsharing Modul" (CSM), das BMW in jedes DriveNow-Auto einbaut. Es sammle "während der Fahrt bestimmte Daten zum Fahrzeugzustand und -betrieb", die von BMW "nur im Einzelfall" bei Kundenbeschwerden oder technischen Problemen abgerufen würden, sagte die Sprecherin. Da das Kölner Landgericht eine staatsanwaltschaftliche Aufforderung zur Herausgabe der Daten gestellt habe, habeBMW die Daten herausgegeben. Andernfalls hätte man eine polizeiliche Durchsuchung riskiert.

Zugriff auf die CSM-Daten hat auch DriveNow, nach eigenen Angaben allerdings nur auf jene, die zur Rechnungsstellung nötig sind. Dazu zählt das Unternehmen Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt sowie die entsprechenden Orte. Übermittelt werden die Infos durch die DriveNow-App, die der Kunde benötigt, um sich ein Auto zu reservieren oder freizuschalten.

Daniel Strunk, Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten NRW, betont, dass Daten von Fahrzeugvermietern und -herstellern nur rechtmäßig erhoben werden können, wenn sie "zur Durchführung eines Vertrags" nötig seien. Das genau sieht BMW als gegeben. an. Für die Abrechnung sei es auch wichtig, wann und wie viel ein Kunde in der Zeit gefahren sei.

(bur)
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