Karlsruhe BGH schränkt Freunde-Suche bei Facebook ein

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Facebook die ungefragte Zusendung von Einladungsmails über die "Freunde finden"-Funktion seiner Webseite untersagt. Mit den Nachrichten an Personen, die nicht als Facebook-Mitglieder registriert seien, verstoße das Unternehmen gegen das Verbot belästigender Werbung, entschied das Gericht in seinem gestern veröffentlichten Urteil. Geklagt hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Über die "Freunde finden"-Funktion können Facebook-Mitglieder ihre Mailadressen in den Datenbestand von Facebook importieren. Das Landgericht Berlin hatte der Klage gegen diese Funktion stattgegeben. Nun scheiterte Facebook mit seiner Revision auch vor dem Bundesgerichtshof. Dieser entschied, die Einladungsmails seien Werbung, auch wenn ihr Versand durch den bei Facebook registrierten Benutzer ausgelöst werde. Schließlich handele es sich um eine von Facebook bereitgestellte Funktion, mit der Dritte auf das Angebot aufmerksam gemacht werden sollten (Aktenzeichen: BGH I ZR 65/14). Die Mails würden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung verstanden, entschied das Gericht. Zudem bemängelte es eine Täuschung der Nutzer. Denn der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?" kläre nicht darüber auf, dass die Kontaktdaten des Nutzers ausgewertet würden und ein Versand der Einladungsmails auch an Personen erfolge, die nicht bei Facebook seien.

Facebook erklärte, man werde das Urteil gründlich prüfen, um den Einfluss auf die aktuellen Dienste zu bewerten. Derzeit laufen noch zwei andere Klagen der Verbraucherzentralen gegen Facebook. Dabei geht es um die Gestaltung des App-Zentrums und den Werbeslogan "Facebook ist und bleibt kostenlos".

(rtr)
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