Karlsruhe BGH: Riester-Beiträge bei Insolvenz nicht pfändbar

Karlsruhe · Der Schutz gilt, wenn der Vertrag förderfähig war und ein berechtigter Zulagenantrag gestellt wurde.

Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings, dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Ansprüche aus einem solchen Vertrag seien nicht übertragbar, begründete der für Insolvenzrecht zuständige IX. Senat des BGH die Entscheidung. Somit könnten sie auch nicht gepfändet werden (IX ZR 21/17).

Verhandelt wurde der Fall einer Frau, deren Privatinsolvenzverfahren 2014 im bayerischen Aschaffenburg eröffnet worden war. Der Insolvenzverwalter hatte 2015 den Vertrag bei der Allianz gekündigt, in den die Frau insgesamt 333 Euro eingezahlt hatte. Der Rückkaufwert betrug 172,90 Euro. Vor dem Amtsgericht Stuttgart war der Insolvenzverwalter mit der Kündigung gescheitert. Das Landgericht Stuttgart hatte ihm dagegen ein Kündigungsrecht zugesprochen.

Nach der Entscheidung des BGH-Senats reicht es für die Unpfändbarkeit aus, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war, ein Zulagenantrag für die entsprechenden Jahre gestellt war und die Voraussetzung für die Zahlung der Zulagen vorlagen. Den konkreten Fall verwies der BGH allerdings noch einmal zur weiteren Aufklärung an das Landgericht Stuttgart zurück, weil dieser Punkt zwischen den Parteien streitig ist.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte positiv auf das Urteil. "Riester-Sparer können weiterhin darauf vertrauen, dass ihr für das Alter mit staatlicher Förderung angespartes Riester-Vermögen auch im Fall einer finanziellen Notlage geschützt ist", teilte ein Sprecher mit. Das Urteil verdeutliche aber auch, wie wichtig es sei, die staatliche Zulagen zu beantragen. Ein Sprecher der Allianz nannte das Urteil ein starkes Signal für alle Riester-Sparer. Der BGH habe Rechtssicherheit für alle Riester-Kunden geschaffen.

Der Anwalt der Allianz hatte in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass Riester-Verträge besonders für Menschen mit geringem Einkommen konzipiert worden seien und diese ein höheres Risiko für Überschuldung hätten. Eine Pfändbarkeit würde damit auch der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, einer Altersarmut vorzubeugen.

In Deutschland gibt es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel mussten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 45.145 Privatpersonen Insolvenz anmelden. Das war der niedrigste Stand seit 2005. Für das Gesamtjahr werden rund 88.000 Privatinsolvenzen erwartet.

(dpa)
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