München BGH prüft Freisprüche für frühere Deutsche-Bank-Chefs

München · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss über die Freisprüche für die ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft München teilte gestern mit, dass sie ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts München gegen die drei früheren Bankchefs aufrechterhält. Die Revision gegen die ebenfalls freigesprochenen Ex-Bankmanager Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck zieht sie dagegen zurück.

Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte die Entscheidung zunächst nicht kommentieren. Der Bundesgerichtshof prüft Urteile generell aber nur auf mögliche Rechtsfehler, eine erneute Beweisaufnahme findet in der Strafsache nicht statt. Kassiert der BGH das Urteil, müsste der Fall neu aufgerollt werden. Der Generalbundesanwalt werde nun prüfen, ob er sich der Revision anschließe.

Die Staatsanwaltschaft hatte die fünf Manager wegen versuchten Betrugs angeklagt. Um die Deutsche Bank vor Schadenersatz-Zahlungen im Zusammenhang mit der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen, so lautete der Vorwurf. Aber das Landgericht hatte nach einem Jahr Verhandlungsdauer im April alle fünf Angeklagten freigesprochen. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Peter Noll sah für die Verschwörungstheorie, die die Ankläger den Bankern unterstellte, keine Anhaltspunkte. Es sei nicht ein einziger Hinweis gefunden worden, dass irgendeine Absprache getroffen worden sei, hatte das Gericht erklärt.

Im Zivilstreit hatte sich zuvor die Deutsche Bank mit den Erben Kirchs auf einen gut 900 Millionen Euro schweren Vergleich geeinigt - eine von vielen Rechtsbaustellen.

(dpa/rtr)
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