Karlsruhe BGH kippt Gebühr für Firmenkredite

Karlsruhe · Gute Nachricht für Handwerker und Mittelständler: Banken dürfen auch von Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in zwei Fällen entschieden. Damit übertragen die Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmenssektor. Die Institute haben ihren finanziellen Aufwand künftig allein über die Kreditzinsen zu decken. Jetzt drohen den Banken hohe Rückforderungen. Allein den beiden Klägern müssen sie 30.000 Euro und 13.500 Euro erstatten.

Der Versuch der Banken, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteiligt die Kunden nach Auffassung des Senats unangemessen. Für Unternehmer gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes: Es sei nicht ersichtlich, warum sie vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (Az. XI ZR 233/16).

Von dem Grundsatzurteil profitieren nicht nur Unternehmer, die in Zukunft einen Kredit aufnehmen. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können die Geschäftsleute auch bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte von der jeweiligen Bank zurückfordern. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden.

Wie stark solche Rückforderungen die Banken belasten könnten, war zunächst nicht abzuschätzen. Der Bankenfachverband teilte mit, das hänge "je nach Bank davon ab, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden". Nach der BGH-Entscheidung zu den Verbraucherkrediten kam das Urteil nicht ganz überraschend. 2016 hatten die Richter zudem noch eine Gebühr gekippt, die Bausparer zahlen mussten, um ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Insofern wäre vorstellbar, dass Banken mit den Bearbeitungsentgelten schon vorsichtiger geworden sind.

In beiden Karlsruher Fällen ging es um Gebühren für Darlehen in Millionenhöhe. Die Anwälte der betroffenen Banken hatten argumentiert, dass das Prüfen der Kreditwürdigkeit bei Darlehen dieser Größenordnung viel mehr Aufwand verursache. Geschäftsleute könnten außerdem ganz anders verhandeln und kalkulieren als einfache Bankkunden. Die bezahlte Gebühr wirke sich außerdem bei der Steuer günstig für die Firmen aus. Das ließen die Richter aber nicht gelten: Nur weil ein erfahrener Unternehmer die Gesamtbelastung möglicherweise besser abschätzen könne, mache das die Gebühr nicht besser.

(dpa)
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