Karlsruhe BGH: Flugtickets ohne Stornorecht sind zulässig

Karlsruhe · Airlines können billige Tickets ohne ein Recht auf Stornierung und Erstattung verkaufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit diesem Urteil eine Klage gegen die Lufthansa endgültig ab. Passagiere hatten einen Hin- und Rückflug von Deutschland in die USA zum Tarif "Premium-Economy" gebucht, der ein Stornorecht ausschloss.

Dann kündigten die Kunden wegen Krankheit, sie bekamen aber nur die Steuer zurück. Sie verklagten die Lufthansa auf Erstattung von 1200 Euro pro Ticket und beriefen sich auf das Gesetz zu Werkverträgen. Ein Vertrag zur Beförderung von Personen sei aber nicht als Werkvertrag mit Kündigungsrecht zu betrachten, so die Richter. Der Ausschluss des Stornorechts in den Geschäftsbedingungen (AGB) sei keine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

(rtr)
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